Wie man es auch nennt - die Hauptsache ist, wir sehen uns und können plaudern...
Im Jahre 723 kam Bonifatius hierher - vor 1.300 Jahren...
Immer dabei sind Dechant Jörg Stefan Schütz, der Kaplan/Schulpfarrer und der Gemeindereferent kraft Amtes.
Zusätzlich werden noch drei Gemeindemitglieder in den Pfarrgemeinderat berufen:
Frau Bettina Behrendt, Frau Christa Draude und Herr Michael Löcke.
Am 23. November 2017 wurde ein weiteres Gemeindemitglied in den Pfarrgemeinderat berufen,
Herr Jonas-Peter Schwarzenberger.
Aus dem kirchlichen Amtsblatt des Bistums Fulda:
Auszüge aus der Urkunde Nr. 129 über die Umpfarrung der Pfarrei und Kath. Kirchengemeinde St. Bonifatius in Fritzlar-Ungedanken
1. Die Pfarrei und Kath. Kirchengemeinde St. Bonifatius in Fritzlar-Ungedanken wird aufgehoben und gemäß den nachfolgenden Bestimmungen der Pfarrei und Kath. Kirchengemeinde St. Peter in Fritzlar eingegliedert.
6. Der Verwaltungsrat der Kath. Kirchengemeinde St. Peter wird hiermit angewiesen bis spätestens 30.03.2016 einen Wahltermin für eine Neuwahl aller Verwaltungsratsmitglieder im Gebiet der erweiterten Kirchengemeinde St. Peter festzulegen und bis spätestens 30.06.2016 die Wahl durchzuführen. Mit der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Verwaltungsrates endet die Amtszeit aller bisherigen Verwaltungsratsmitglieder der Kath. Kirchengemeinde St. Peter. Bis zur Konstituierung des neu gewählten Verwaltungsrates nehmen die bisherigen Mitglieder des Verwaltungsrates der Kath. Kirchengemeinde St. Bonifatius mit beratender Stimme an den Sitzungen des Verwaltungsrates der Kath. Kirchengemeinde St. Peter teil. Sie haben dabei in Bezug auf die Vermögensverwaltungsfragen ihrer bisherigen Kirchengemeinde die gleichen Rechte, die der Vorstand des Pfarrgemeinderates gemäß der Verordnung über die Zusammenarbeit von Pfarrgemeinderat und Verwaltungsrat in der Diözese Fulda (Kirchliches Amtsblatt 1997, Nr. 19) hat. Die Amtszeit der dann neu gewählten Verwaltungsratsmitglieder für die erweiterte Kirchengemeinde St. Peter richtet sich nach § 7 KVVG.7.
7. Pfarrgemeinderat
Für die erweiterte Pfarrei St. Peter ist innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten dieser Urkunde die Wahl eines Pfarrgemeinderates für die erweiterte Pfarrei durchzuführen. Den Wahltermin legt abweichend von § 4 der PGR-Satzung der amtierende Pfarrgemeinderat von St. Peter fest.
Bis zur Neuwahl wird der Pfarrgemeinderat der Pfarrei St. Peter in seiner ersten Sitzung nach Inkrafttreten dieser Urkunde die Mitglieder des bisherigen Pfarrgemeinderates der Pfarrei St. Bonifatius in entsprechender Anwendung des § 3 Abs. 5 der Satzung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Fulda für die restliche Amtsperiode hinzuwählen. Die satzungsmäßige Beschränkung der Zahl der Hinzuwahl von Mitgliedern werden soweit ausgesetzt.
8. Inkrafttreten
Diese Urkunde tritt zum 01. Januar 2016 in Kraft.
© St. Peter, Fritzlar