Am Ende der 10. Klassen erhalten alle Schülerinnen und Schüler, die die Versetzungsbestimmungen erfüllen, die Zulassung zur Oberstufe.
Zugleich haben sie damit die Gleichstellung mit dem Realschulabschluss erreicht und damit einen qualifizierten Abschluss. Dieser Abschluss ermöglicht verschiedene Fortsetzungen der schulischen Laufbahn:
Das erste Jahr der GO bildet die Eingangsstufe. Sie dient der Kompensation und der Angleichung von inhaltlichen Voraussetzungen in der Jahrgangsstufe im ersten Halbjahr (E1) der Orientierung im Hinblick auf die individuelle Schwerpunktsetzung in der Qualifikationsphase im zweiten Halbjahr (E2).
Eingangsstufe E1
Kompensation
Die Angleichung von Voraussetzungen innerhalb der Jahrgangsstufe erfolgt
Eingangsstufe E2
Orientierung
Das zweite und dritte Jahr der GO bilden die Qualifikationsphase mit insgesamt vier Halbjahren, aus denen Kursnoten in die Abiturwertung eingebracht werden (Q1 – Q4).
Am Ende der Eingangsstufe wird in einer Konferenz festgestellt und beschlossen, wer zur Qualifikationsphase zugelassen wird.
Dabei dürfen nicht mehr als zwei Fächer mit weniger als 5 Punkten (ausreichend) benotet sein, wobei von den Fächern Deutsch, Mathematik sowie von zwei Fremdsprachen nur ein Fach weniger als 5 Punkte aufweisen darf. Fächer, die mit weniger als 5 Punkten benotet sind, müssen ausgeglichen werden durch je 1 x 10 Punkte in einem oder 2 x 7 Punkte in zwei Fächern. Hier können Noten der Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen auch nur durch Noten aus dieser Fächergruppe ausgeglichen werden.
In der Eingangsstufe der Oberstufe müssen mindestens zwei Fremdsprachen belegt werden, davon in E1 für alle verpflichtend Latein und für Griechischschüler in E1 und E2 verpflichtend Griechisch.
Wer in E1 nur zwei Fremdsprachen belegt, muss diese bis zum Ende der Eingangsstufe (E2) betreiben und in die Zulassung für die Qualifikationsphase als Hauptfächer einbringen.
In der Eingangsstufe werden drei verschiedene musische Fächer angeboten: Darstellendes Spiel, Kunst und Musik
Jeder Schülerin und jeder Schüler wählt eines der drei Fächer aus, durch das dann die Belegverpflichtung in der Oberstufe für das musische Fach erfüllt wird (mindestens bis Q2). Es ist möglich, während dieser Zeit das musische Fach zu wechseln. Dann ist es aber nicht mehr möglich, es als Prüfungsfach im Abitur zu wählen.
Kunst in der Oberstufe
Musik in der Oberstufe
Musik...
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