Informationen zum Schulgeld

Unsere Schule

Schulgeld für den Besuch der Stiftsschule St. Johann

Informationsschreiben aus dem Bischöflichen Generalvikariat Fulda vom 26.03.2024

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,


im Kontext der Vorstellung des neuen Schulgeldmodells haben wir aus der Elternschaft eine Reihe von kritischen Rückmeldungen erhalten, die für uns Anlass waren, im Austausch mit der Schulleitung und den Schulelternbeiräten das Modell einer erneuten Prüfung zu unterziehen und Veränderungen in einigen der angefragten Punkte vorzunehmen.


Wir werden als Schulträger das bisher bis 2025 terminierte Schulgeldsystem unverändert beibehalten. Somit bleibt es bei den angekündigten Steigerungsraten des Schulgeldes von 2 Euro für das erste Kind, 1 € für das zweite Kind, 0,50 € für das dritte Kind. Damit gehen wir darauf ein, dass die geplante Erhöhung und Erhebung des Schulgeldes nach drei Einkommensgruppen ein Schuljahr vor Ablauf der bisher zugesicherten Steigerung stattgefunden hätte. Ebenso werden wir auch erst ab dem SJ 2025/26 auf 12 statt der bisherigen 11 Beitragsmonate umstellen.


Zum Schuljahr 2025/26 wird ein neues System der Schulgelderhebung eingeführt:


Es wird ein Schulgeld nach drei Einkommensgruppen gestaffelt (auf Basis des Nettoäquivalenzeinkommens) erhoben. Hiermit wollen wir der jeweiligen Haushaltssituation Rechnung tragen und den sozialen Aspekt des Schulgeldes hervorheben. Zunächst werden auf expliziten Vorschlag aus der Elternschaft an der Stiftsschule St. Johann Amöneburg alle Eltern derselben Einkommensgruppe zugeordnet (Gruppe 3). Mit Hilfe eines bereitgestellten Tools kann dann eine individuelle, freiwillige Selbsteinschätzung erfolgen und ggf. die Zuordnung zu einer anderen Einkommensgruppe ermittelt und beantragt werden.


Zudem ist eine höhere Entlastung für Familien vorgesehen, die mehr als ein Kind an unserer Schule haben. Das Schulgeld für zweite Kind wird mit 66% und für das dritte Kind mit nur 33% des Standardwertes angesetzt.


Gleichwohl müssen die finanziellen Rahmenvorgaben für die kommenden Jahre unverändert erreicht werden, weshalb die Steigerungen über den Zeitraum bis 2029 nun anders gestaffelt sind.


Die Möglichkeiten einer Schulgeldbefreiung bzw. Reduzierung in finanziellen Engpässen und Notlagen gelten weiterhin und können in unvorhersehbaren Notfällen (wie z.B. plötzlichem Arbeitsplatzverlust) zeitnah erfolgen. Zugleich bitten wir darum, auch Faktoren im Blick zu haben, die sich positiv auf Ihr Haushaltseinkommen auswirken (Wiedereinstieg in den Beruf etc.), die ggf. zu einer Veränderung der Selbsteinschätzung führen. Es geht uns als Schulträger darum, dass jeder seinen Beitrag für den Erhalt und die Qualität der Schule leisten kann, so wie es die persönliche Situation ermöglicht.

All jene, die bereits eine Selbsteinschätzung abgegeben haben, die weiterhin ihrer familiären Situation entspricht, müssen nichts weiter tun. Alle anderen können über das auf der Internetseite der Schule bereitgestellte Tool die Zuordnung zu einer Einkommensgruppe bis spätestens 6/2025 überprüfen. Soweit uns über ein Online-Formular kein anderes Ergebnis mitgeteilt wird, erfolgt eine Einstufung in die Einkommensgruppe 3.


Die kommunizierte Höhe des Schulgeldes in den nächsten Jahren gibt Ihnen bis zum Schuljahr 2028/29 Planungssicherheit. Nur im Kontext drastischer Veränderungen der finanziellen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen behalten wir uns vor, innerhalb des Zeitraumes Anpassungen vorzunehmen. Nicht wenige von Ihnen werden Ihr Kind/Ihre Kinder über diesen Zeitraum hinaus an unserer Schule haben. In den nächsten Jahren wollen wir das neue System stetig evaluieren und bereits vor dem Schuljahr 2028/29 entscheiden, wie sich die Höhe des Schulgelds danach weiter entwickeln wird.


Wir hoffen, dass wir durch die vorgenommenen Anpassungen zur Einführung des neuen Schulgeldes die eingegangenen Widersprüche und Anfragen aufgenommen und beantwortet haben. Uns ist an einer guten, transparenten Kommunikation gelegen und wir bedauern, dass diese bisher nicht in allen Schritten gelungen ist.


Im Anhang finden Sie eine Tabelle mit den gültigen und verbindlichen Zahlen für das Schulgeld in den kommenden Jahren bis zum SJ 2028/29.


Dieser Brief ist mit den Vorsitzenden der Schulelternbeiräte und den Schulleitungen rückgebunden, um alle Aspekte durch die verschiedenen Perspektiven abzusichern. Wir danken allen, die sich kritisch und konstruktiv mit dem Modell zur Neustrukturierung der Schulgelderhebung auseinandergesetzt sowie Hinweise und Vorschläge in den Entwicklungsprozess eingebracht haben.


Für das Bistum Fulda


Dr. Marco Bonacker                                             Andreas Greif

Leiter Abtl. Bildung Kultur                                      Dezernat Kath. Schulen /Hochschulen

Tabelle zur Zuordnung der Einkommensgruppe

Formular

Das Online-Formular folgt zu einem späteren Zeitpunkt. Wir werden Sie per Email benachrichtigen, sobald es zur Verfügung steht.