Unsere Schulordnung

Profil

Schulordnung

1. Schule als Lebensraum

Zu unserer Schule gehören Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Sekretärinnen, Hausmeister und Reinigungsfrauen. Die in der Schule gestellten Aufgaben können nur gemeinsam erfüllt werden. Die Regelungen dieser Hausordnung sind ein Ordnungsgefüge, in dem die verschiedenen Interessen aufeinander abgestimmt werden. Auftretende Spannungen und Konflikte sollen gemeinsam geklärt und bewältigt werden.


Aufmerksamkeit, gegenseitige Hilfe, Rücksichtnahme, Anerkennung und Dankbarkeit sind Werte und Voraussetzungen, das Zusammenarbeiten und -leben in der Schule zu verwirklichen. 


Rücksichtsvolles Verhalten wird auch auf dem Schulweg und bei der Begegnung mit Anwohnern sowie bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, mit dem eigenen Fahrzeug und als Fußgänger erwartet.

2. Verhalten vor und nach dem Unterricht

2.1 Das Schulgebäude mit seinen Einrichtungen und gärtnerischen Anlagen hat nicht nur Funktionswert, sondern soll auch zum Wohlbefinden beitragen. Es ist daher ein verantwortungsvoller Umgang mit den Gegenständen und Anlagen notwendig. Die Vermeidung von Müll muss als Dienst an der Umwelt ein Anliegen aller sein; grundsätzlich gilt, dass derjenige, der eine Belastung der Umwelt verursacht hat, für die Wiedergutmachung verantwortlich ist.


2.2 Klettern und Turnen an Architekturteilen und Geländern ist im Innen- und Außenbereich nicht erlaubt. Im Schulgebäude sind Rennen, Nachlaufen und Ballspielen sowie Toben und Raufen wegen der damit verbundenen Verletzungsgefahr nicht erlaubt. Auf dem Schulhof sind Ballspiele mit Olli-Bällen oder Softbällen vor oder nach dem Unterricht erlaubt.


2.3 Alle Schäden sind dem zuständigen Lehrer (Aufsicht und / oder Klassenlehrer) und einem der Hausmeister zu melden. Wer Schäden schuldhaft verursacht, muss für Ersatzleistung, Beseitigung und ggf. Folgeschäden aufkommen.


2.4 Rauchen ist auf dem Schulgelände verboten. Die volljährigen Schüler der Oberstufe dürfen nur außerhalb des Schulgeländes rauchen.


2.5 Skateboards, Gameboys, Messer und Laserpointer dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Bei Verstoß werden die Geräte für eine befristete Zeit eingezogen und nur gegen eine Auflage ausgehändigt.


2.6 Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit ist den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I ohne Erlaubnis einer Lehrkraft nicht gestattet.


2.7 Die Klassenbuchführerin / der Klassenbuchführer holt das Klassenbuch vor der ersten Stunde im Sekretariat ab und bringt es nach Unterrichtsschluss wieder dorthin zurück.

3. Verhalten in den Pausen

3.1 Die Fünf-Minuten-Pausen dienen der kurzen Erholung und Vorbereitung auf den folgenden Unterricht, zum Teil auch dem Wechsel der Räume. Sie sind daher sorgfältig einzuhalten. Schülerinnen und Schüler halten sich während dieser Zeit - mit Ausnahme der aus den „Flurklassen“ im Rabanushaus - in ihren Klassenräumen auf.


3.2 Zu Beginn der großen Pause verlassen die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I die Klassen- bzw. Fachräume und begeben sich - außer bei Regen - auf den Schulhof oder - bei entsprechender Aufsicht - auf den Festplatz. Die Fachlehrerinnen und -lehrer sorgen dafür, dass die Unterrichtsräume verlassen werden. Mit dem Klingelzeichen um 10.25 Uhr begeben sich die Schülerinnen und Schüler wieder in die Unterrichtsräume.


3.3 Wegen der Verletzungsgefahr sind gefährliche Spiele und Schneeballwerfen verboten.


3.4 Während der Mittagspause darf das Schulgelände von den Schülerinnen und Schülern der Klassen 7-10 nur verlassen werden, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorliegt.

4. Verhalten während der Unterrichtszeit

4.1 Pünktlicher Beginn des Unterrichts ist wesentliche Voraussetzung für einen geordneten Schulbetrieb. Ist sieben Minuten nach dem Klingelzeichen kein Lehrer erschienen, meldet die Klassensprecherin / der Klassensprecher dies im Sekretariat.


4.2 Fachräume dürfen nur im Beisein der Fachlehrerin / des Fachlehrers betreten werden. Diese achten bei den Sportgruppen auf die erforderliche Kleidung und die vorgeschriebenen Schuhe.


4.3 Schuleigene Unterrichtsmittel dürfen nur unter Anleitung oder auf Anordnung der Fachlehrerin / des Fachlehrers benutzt werden. Mängel oder Defekte an technischen Geräten sind zu melden.


4.4 Essen und Kaugummikauen ist während des Unterrichts nicht erlaubt. Handys dürfen nur während der Pausen zum Telefonieren oder Schreiben von SMS benutzt werden, sie dürfen während der Unterrichtszeit nicht empfangsbereit sein.


4.5 Unterrichtsräume werden sauber und aufgeräumt verlassen; nach der letzten Unterrichtsstunde werden die Stühle hochgestellt, die Fenster geschlossen und das Licht ausgeschaltet.


4.6 Auf die Raumordnungen für die Bereiche Sport, Naturwissenschaften, Musik, Kunst sowie für den Computer- und die Silentiumräume wird besonders hingewiesen.


5. Allgemeine Regeln

5.1 Fundsachen werden von der Schule drei Monate aufbewahrt. Sie können innerhalb dieser Zeit im Sekretariat bzw. im Fundbüro abgeholt werden. Bei Verlust von Schulsachen, Wertgegenständen, Kleidern und Fahrzeugen ist eine Haftung durch den Schulträger ausgeschlossen. Schülerinnen und Schüler werden dazu aufgefordert, auf die eigenen Sachen sorgfältig zu achten.

5.2 Über das Verhalten bei Feueralarm ist in allen Räumen ein eigener Aushang zur nachdrücklichen Besprechung und Beachtung angebracht.