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Mädchenrealschule St. Josef
Alte Langgasse 10
63457 Hanau-Großauheim


Tel.: 06181 956613
Fax: 06181 956615

 

Corona-Virus




Aktuelle Informationen der Schulleitung


Liebe Schulgemeinde,

hier finden Sie regelmäßig aktualisierte Informationen der Schulleitung:






Stand: 30.03.2023


Liebe Eltern, liebe Schülerinnen,


vorerst - so hoffen wir alle - die letzten Informationen zur Corona-Pandemie aus dem Kultusministerium. 


Bei Fragen melden Sie sich bitte!


Bleiben Sie gesund.


Ihre Schulleitung

Teil 1
Teil 2
Teil 3



Stand: 13. Dezember 2022


Liebe Eltern, liebe Schülerinnen,


die pandemische Lage hat sich noch weiter entspannt. Wir steuern erfreulicherweise auf eine endemische Lage hin. Die Pflicht zum Tragen einer Maske und zur Isolation ist entfallen. Gleichzeitig sind wir weiterhin vorsichtig und beraten individuell im Infektionsfall.


Bei Fragen - melden Sie sich!


Bleiben Sie gesund.


Ihre Schulleitung




Stand: 14. November 2022


Liebe Eltern, liebe Schülerinnen,


die pandemische Lage hat sich entspannt. In Hessen wurde nun sogar das Ende der Isolationspflicht in Aussicht gestellt. Was das genau für die Schule bedeutet, bleibt abzuwarten. Über Änderungen des Umgangs mit Corona an unserer Schule informieren wir Sie selbstverständlich sofort. Im Moment bleibt es noch wie bisher: Wir entscheiden individuell.

Für eine bessere Einordnung hat das hessische Kultusministerium einen Wegweiser zum Umgang mit Corona an Schulen entwickelt (siehe PDF-Datei). Falls Sie Fragen dazu haben, melden Sie sich gerne.


Bleiben Sie gesund.


Ihre Schulleitung 




Stand: 5. September 2022


Liebe Eltern, liebe Schülerinnen,


auch im neuen Schuljahr ist Corona nach wie vor ein Thema - allerdings mittlerweile etwas weniger präsent. Wir beginnen das neue Schuljahr mit zwei Präventionswochen, in denen die Schülerinnen mehrere Tests von der Schule erhalten, um sich zu Hause häufig testen zu können. Ansonsten gilt: Wir empfehlen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und weisen auf die Einhaltung der Hygieneregeln hin (Handhygiene etc.). Im Haus gibt es weiterhin Desinfektionsmittelspender, Seife und Tücher. Wir bitten euch, liebe Schülerinnen, bei Symptomen zu Hause zu bleiben. Ist ein Test positiv, so beginnt ab dem Zeitpunkt der positiven Testung die 5-tägige Isolationspflicht (Zuschaltung möglich). 


Bleiben Sie gesund.


Ihre Schulleitung




Stand: 30. Juni 2022


Liebe Eltern, liebe Schülerinnen,


hier ist es sehr ruhig geworden. Wir möchten Sie und euch jedoch auch auf der Homepage informieren, deshalb:


Die Regeln vom 2. Mai gelten weiterhin, das heißt: Die Pflicht zum Tragen einer Maske und zur Testung entfällt bis auf weiteres. Trotzdem weisen wir darauf hin, dass die Inzidenzen gerade wieder steigen und wir häufiges testen und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sehr empfehlen. Ob Schülerinnen als Kontaktpersonen zunächst zu Hause bleiben sollten, entscheiden wir je nach Sachlage individuell gemeinsam mit den Eltern. 


Bleiben Sie gesund.


Ihre Schulleitung



Stand: 2. Mai 2022


Liebe Eltern, liebe Schülerinnen,


die neuen Corona-Regelungen sind:


1. Die Pflicht zum Tragen einer Maske entfällt, wird aber dringend empfohlen. 

2. Die Pflicht zur Testung entfällt (und damit fallen auch die Testhefte weg), wird aber weiterhin dringend empfohlen. Dafür erhalten die Schülerinnen von der Schule Schnelltests für die Anwendung im häuslichen Bereich.

3. Gibt es einen positiven Fall in der Klasse, halten wir das Tragen einer Maske für mindestens fünf Tage für notwendig (alle Schülerinnen der Klasse).

4. Gibt es einen positiven Fall im Haushalt einer Schülerin (sog. "KP1"), soll sich die Schülerin zu Hause täglich testen und im Unterricht auf das Tragen einer Maske und Abstand achten. Es wird dringend empfohlen, auch private Kontakte zu reduzieren (siehe auch: Ablaufschema des Hessischen Kultusministeriums).

5. Ist eine Schülerin selbst infiziert, muss sie sich für fünf Tage isolieren. Erst nach mindestens 48-stündiger Symptomfreiheit kann sie sich selbst ("frei"-)testen, bevor sie wieder in die Schule kommt (Empfehlung zur Testung mit Nachdruck!). Auch hierzu finden Sie ein Beispiel auf dem Ablaufschema des Kultusministeriums. 


Bleiben Sie gesund.


Ihre Schulleitung

  

Corona-Regelungen ab 2. Mai - Ablaufschema des Kultusministeriums Hessen
Corona-Regelungen ab 2. Mai - Ablaufschema des Kultusministeriums Hessen

Stand: 4. März 2022


Ab Montag entfällt in Schulen die Maskenpflicht am Platz


04.03.2022

Hessisches Kultusministerium

Pressemitteilung


Corona-Maßnahmen


Ab Montag entfällt in Schulen die Maskenpflicht am Platz Lorz: „Die Omikron-Welle ist gebrochen. Die Infektions- und Quarantänezahlen in unseren Schulen sinken deutlich. Deshalb geben wir den Kindern und Jugendlichen ein Stück Freiheit zurück.“

„Hinter uns liegen wahrlich keine einfachen Wochen. Wenngleich die überwältigende Zahl der Schulen – anders als im Winter – durchgängig Präsenzunterricht anbieten konnte, so mussten die Kinder und Jugendlichen doch mit vielen belastenden Einschränkungen umgehen. Jetzt möchten wir ihnen bei sinkenden Infektionszahlen und Lockerungen in zahlreichen gesellschaftlichen Bereichen auch wieder ein Stück Freiheit zurückgeben“ erklärte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz heute in Wiesbaden. „Dass wir seit Beginn des Jahres so viel Unterricht anbieten konnten, haben wir einerseits dem verantwortungsvollen Verhalten der Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte zu verdanken sowie andererseits dem engmaschigen Testen, der Maskenpflicht und natürlich auch den Impfangeboten.“

„Eine erste spürbare Erleichterung“

Seit Beginn des Jahres wurden in den Schulen wöchentlich im Durchschnitt mehr als 2,1 Millionen Antigen-Selbsttests von den Schülerinnen und Schülern durchgeführt. Dabei erreichte die Quote positiver Tests mit 0,65 Prozent (14.500 Tests) Anfang Februar ihren Höhepunkt. Zum diesem Zeitpunkt befanden sich rund 27.500 Kinder und Jugendliche in Quarantäne. Seitdem ist die Quote positiver Antigen-Selbsttests um rund 60 Prozent auf 0,28 Prozent (6.200) gesunken, die Zahl in Quarantäne befindlicher Schülerinnen und Schüler sank im selben Zeitraum um mehr als 70 Prozent auf 7.800 Kinder und Jugendliche.

„Die Werte zeigen, dass wir in der Schule die Omikron-Welle gemeinsam gebrochen haben. Weil wir wissen wie belastend das stundenlange Tragen einer Maske im Unterricht ist, haben wir uns entschlossen, auf Basis der deutlich gesunkenen Zahlen mit dem Wegfall dieser Pflicht in allen Jahrgangsstufen ab Montag eine erste spürbare Erleichterung zu schaffen. Das sind wir den Kindern und Jugendlichen nach Monaten der Entbehrungen schuldig. Und dieser Schritt – das unterstützen auch die Kinder- und Jugendmediziner – ist vertretbar. Denn Schule hat immer auch eine soziale Komponente“, erläuterte der Minister. Die Aufhebung der Maskenpflicht bedeute natürlich nicht, dass Kinder und Jugendliche im Unterricht keine Maske mehr tragen dürften, betonte der Kultusminister. 


„Wer sich mit Maske sicherer fühlt, darf sie selbstverständlich weiterhin tragen.“


Testpflicht bleibt vorerst bestehen


Alle nicht geimpften Schülerinnen und Schüler müssen sich bis auf Weiteres dreimal pro Woche testen lassen. Geimpfte oder genesene Kinder und Jugendliche dürfen sich ebenfalls testen. Der Test kann weiterhin kostenfrei in der Schule erbracht werden und wird im Testheft vermerkt. Alternativ kann er auch in einem Testzentrum erfolgen.


Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen finden Sie unter:


https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/corona.


Stand: 23. Februar 2022


Stand: 10. Februar 2022


Liebe Schülerinnen, liebe Eltern,

noch immer hält uns die Pandemie in Atem und wir möchten gerne einige Regelungen an Sie, an euch, liebe Schülerinnen, herantragen.


1. Zuschaltung von Schülerinnen in den Unterricht


Wer kann zugeschaltet werden?


Isolierte und in Quarantäne befindliche Schülerinnen

· Zugeschaltete Schülerinnen müssen ihre Kamera aktivieren

· In jedem Fall gilt: Die Gesundung steht im Vordergrund


2. Umgang mit Corona-Infektion


Positiver Schnelltest in der Schule/zu Hause (Schülerin ist selbst infiziert)?


· Schülerin muss umgehend von Eltern abgeholt werden (Schule stellt Bescheinigung für einen PCR-Test aus). Der PCR-Test: So schnell wie möglich

· Weitere Schülerinnen müssen zunächst nicht in Quarantäne – individuelle Prüfung (Beispiel: Gegenseitige lange Besuche im häuslichen Umfeld etc.)

· Freitestung nach 10 Tagen möglich (Bürgertest)

· Weitere Erkrankung im häuslichen Umfeld: Verlängerung der Quarantäne (individuelle Prüfung)


Positiver Corona-Fall (auch Schnelltest) im Haushalt (Schülerin ist Kontaktperson)?


· Schülerin muss in Quarantäne (Abholung durch die Eltern)

· Freitestung nach 7 Tagen möglich (Bürgertest)

· Weitere Erkrankung im häuslichen Umfeld: Verlängerung der Quarantäne (individuelle Prüfung)


Ausnahmen von einer Quarantänepflicht werden individuell geprüft.


Wir sind bei allen Entscheidungen und Regelungen sehr froh, dass Sie uns unterstützen und mitdenken, dafür danken wir Ihnen.


Bleiben Sie gesund.


Ihre Schulleitung


Stand: 25. November 2021


Liebe Eltern,


sobald ein positiver Coronafall in einer Klasse auftritt (PCR-bestätigt), teilen wir dies den Eltern aus der betroffenen Klasse per E-Mail mit. 


Bleiben Sie gesund.


Ihre Schulleitung


Stand: 19. November 2021


Folgende Regeln gelten seit Donnerstag, den 18. November:


An den Schulen des Main-Kinzig-Kreises einschließlich der Stadt Hanau gilt die Maskenpflicht auch am Sitzplatz in den Schulklassen. Das hat der Main-Kinzig-Kreis wegen der stark steigenden Corona-Zahlen angeordnet – zunächst bis zu den Weihnachtsferien.

Für den Unterricht gilt außerdem:

Die Teilnahme für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte ist nur mit einem negativen Corona-Test möglich (Ausnahme: Geimpfte und Genesene ).

Die Tests werden in einem Testheft eingetragen. Schülerinnen und Schüler benötigen dann keine weiteren Testnachweise, etwa um ins Kino, ins Restaurant oder zum Friseur zu gehen, sondern können den abgezeichneten Eintrag im Testheft vorzeigen. Die Unter-Zwölfjährigen dürfen mit dem Testheft auch an 2G-Angeboten und -Veranstaltungen teilnehmen. Das Testheft gilt auch in den Ferien als Negativnachweis. Voraussetzung ist, dass in der Woche vor Ferienbeginn die drei notwendigen Tests im Heft dokumentiert sind.


Außerdem möchten wir auf folgende Aktion des Landkreises MKK hinweisen:

"Dein Pflaster": Impfstellen und Impfaktionen

Eine Impfung gegen Corona schützt Sie und die Menschen in Ihrem Umfeld, wenn Sie sich mit dem Coronavirus infizieren. Die Impfung schützt vor einer schweren Erkrankung. Mit jeder einzelnen Impfung können wir zusammen die Ausbreitung der Pandemie verhindern. Lassen Sie sich also impfen. Im Rahmen der Aktion „Dein Pflaster“ gibt es deshalb viele Angebote für Impfungen in Ihrer unmittelbaren Nachbarschaft, vor allem zur Erst- und Zweitimpfung. Seit Oktober haben drei Impfstellen geöffnet, außerdem finden Vor-Ort-Aktionen statt. Auf dieser Seite (https://www.mkk.de/aktuelles/corona/deinpflaster/DeinPflaster.html) finden Sie alle Orte, Termine und Unterlagen rund um die Impfkampagne im Main-Kinzig-Kreis.


Bleiben Sie gesund.


Ihre Schulleitung




Stand: 15.November 2021


Die Mädchenrealschule St. Josef unterstützt folgende Bitte des Schulelternbeirats an alle Eltern:


„Liebe Eltern,

die Coronazahlen entwickeln sich auch im Main-Kinzig-Kreis wieder dramatisch. Mit Stand 11.11.2021 haben wir eine Inzidenz bei Kindern im Alter zwischen 5 und 14 Jahren von 304 – dies liegt deutlich über dem Schnitt des Kreises!

Wir als SEB unterstützen den Vorschlag von unserer Gesundheitsdezernentin Frau Simmler und bitten ebenfalls darum freiwillig im Unterricht die Masken zu tragen.

Anbei das Schreiben von Frau Simmler, die an unsere Verantwortung als Eltern appelliert und um den Schutz unserer Kinder bittet. In Abstimmung mit der Schulleitung haben wir uns entschlossen, das Schreiben vom Gesundheitsamt an Euch zu verteilen.

Wir vertrauen auf eure Eigenverantwortung in diesen schweren Zeiten!

Bleibt gesund!

Euer

Schulelternbeirat“


Bleiben Sie gesund.


Ihre Schulleitung





Stand 20.07.2021




Stand 24.06.2021


Am Freitag, dem 25.06.2021 tritt eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Zusammengefasst ergeben sich folgende Änderungen für den Schulbetrieb:


  • Die Maskenpflicht bleibt erhalten. Für Schülerinnen reicht eine Alltagsmaske aus. Sie muss nicht im Freien, auf dem Sitzplatz, im Klassenraum und beim Sportunterricht getragen werden. Im Schulgebäude gilt weiterhin Maskenpflicht.
  • Weiterhin bleibt die Testpflicht (Selbsttest in der Schule oder Bürgertest) für die Teilnahme am Unterricht oder bei Schulfahrten erhalten. Punktuelle Ereignisse, wie Elternabende oder Schulfeste, sind davon ausgenommen.



Stand 02.06.2021


Schulbetrieb ab Montag, den 07.06.2021:


Alle Jahrgangsstufen von 5 – 10 kehren in den täglichen Präsenzunterricht zurück. Dieser wird unter Einhaltung der bekannten Hygienebestimmungen durchgeführt.


Das Kultusministerium schreibt hierzu:


Für den Bereich des Staatlichen Schulamtes für den Main-Kinzig-Kreis wurde mit heutigem Stand, Mittwoch, 02. Juni 2021, vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration die Rückstufung in die Stufe „Inzidenz unter 100 / Stufe 2“ ab dem 03. Juni 2021 bekanntgegeben ( https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/wo-gelten-welche-bundes-und-landesregeln ).


Für die Schulen im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamtes für den Main-Kinzig-Kreis gilt demzufolge ab Montag, den 07. Juni 2021 (vgl. Schreiben vom 12. Mai 2021 Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 17. Mai 2021):

· Die Jahrgangsstufen 1 bis 6 kehren in den täglichen Präsenzunterricht zurück.
Dieser wird als eingeschränkter Regelbetrieb 1 unter Einhaltung der bekannten Hygienebestimmungen durchgeführt.

· Auch die Jahrgangsstufen ab Jahrgangsstufe 7 kehren in den täglichen Präsenzunterricht (eingeschränkter Regelbetrieb) zurück. Das heißt, alle Jahrgangsstufen von 1 bis 13 befinden sich wieder im Präsenzunterricht.

· Es besteht nach wie vor eine Testpflicht zweimal pro Woche für alle.




Stand 25.05.2021


Information für die Klassen 5 - 9:


Ab 31.05.2021 können Sie Ihre Tochter wieder fest für das Mittagessen anmelden. Bitte nutzen Sie dafür die Anmeldung im Anhang. Die Anmeldung ist verbindlich und gilt bis zum Ende des Schuljahres.


Information f ür die Klassen 5 und 6:


Auch für die Hausaufgabenbetreuung gibt es die Möglichkeit, Ihre Tochter noch einmal neu anzumelden (s. Anlage). Alle bisherigen Anmeldungen bleiben bestehen.


Information für die Klassen 10:


Die Abschlussklassen erhalten weiterhin ihr Lunchpaket auf Bestellung.



Stand 21.05.2021


Ab dem 25.05.2021 kehren die Jahrgangsstufen 5 und 6 und die Abschlussklassen in den täglichen Präsenzunterricht zurück. Die Jahrgangsstufen 7 bis 9 werden zunächst weiterhin im Wechselmodell unterrichtet. Es besteht nach wie vor eine Testpflicht zweimal pro Woche für alle.



Stand 17.05.2021


Elternschreiben des Kultusministeriums:



Stand 07.05.2021


Ab Montag, den 10.05.2021, werden alle Schülerinnen der Klassen 5 - 10 im Wechselunterricht beschult. Das ist eine gute Nachricht! Am Montag kommen die Gruppen B und die Französisch-Gruppen, am Dienstag kommen die Gruppen A und die HWL-Gruppen.

Denken Sie gleichzeitig daran, eine Einwilligungserklärung für den Selbsttest oder einen negativen gültigen Bürgertest (nicht älter als 72 Stunden) Ihrer Tochter mitzugeben, falls dies noch nicht geschehen ist (z. B. in den Klassen 7 - 9).



Stand 25.04.2021


Informationen zum Distanzunterricht ab dem 27. April 2021:



Stand 12.04.2021


Informationen zum Schulbetrieb ab dem 19. April:



Stand 15.02.2021


Informationen zum Schulbetrieb ab dem 22. Februar:



Stand 08.02.2021


"Nächste Öffnungsschritte der Schulen frühestens ab dem 22. Februar" - Lesen Sie hier das aktuelle Schreiben des Kultusministeriums.



Stand 02.02.2021


Hier können Sie den aktualiserten Hygieneplan des Kultusministeriums einsehen:



Stand 26.01.2021


Bitte beachten Sie die Änderungen, die Sie in der neuen Elterninformation entnehmen können. (Die Elterninformation vom 22.01.2021 wurde durch diese ersetzt.)



Stand 21.01.2021



Stand 15.01.2021


Die Termine der "Zentralen Abschlussarbeiten" werden um 3 Wochen verschoben. Lesen Sie mehr hierzu im Schreiben des Kultusministeriums:



Stand 09.01.2021



Stand 08.01.2021


Liebe Eltern, liebe Schülerinnen,


zunächst einmal wünsche ich Ihnen im Namen der gesamten Schulgemeinde der Mädchenrealschule St. Josef ein gesegnetes neues Jahr.

Mit Spannung haben Sie – genau wie wir auch – die Ministerpräsidentenkonferenz gestern verfolgt, um zu erfahren, wie es nach den Weihnachtsferien weitergeht.


Ab Montag, den 11.01.2021 gilt der Lockdown auch für die Schulen. Das heißt für uns: Wir werden zunächst mit Distanzunterricht starten. Die Schülerinnen werden bereits ab Montag digital unterrichtet. Genauere Ausführungen dazu werde ich Ihnen ab Freitagabend geben können. Davor finden noch eine Dienstversammlung mit allen Lehrkräften und eine Abstimmungskonferenz mit dem Schulelternbeirat statt. In diesen Konferenzen werden die Details besprochen, die ich, bzw. die Klassen- oder Fachlehrer danach an Sie weitergeben werden. Es ist mir jedoch zum jetzigen Zeitpunkt wichtig, dass Sie wissen, wir sind bereit für den Distanzunterricht, starten am Montag schon digital. Alle weiteren Fragen beantworten wir sobald wie möglich.


Für den Distanzunterricht haben wir eine sogenannte „Chatiquette“, eine Anleitung zum Verhalten während des Distanzunterrichts, entwickelt. Diese „Chatiquette“ erhalten die Schülerinnen über Ihre Klassenlehrer:innen, die diese dann mit den Schülerinnen während des Klassenlehrerunterrichts besprechen werden.


Sollten Sie eine Notbetreuung für Ihre Tochter/Töchter benötigen, melden Sie diesen Bedarf mit einer entsprechenden Begründung bitte dem Sekretariat: sekretariat@bistum-fulda.de.


Wir hatten uns den Start ins neue Jahr nicht unbedingt so vorgestellt, wenngleich wir dieses Szenario selbstverständlich schon vorgedacht hatten. Wir werden auch diese Herausforderung alle gemeinsam meistern. Sie wissen, wir geben unser Bestes, so wird es gelingen, bleiben wir zuversichtlich!


Herzliche Grüße


Petra Höller-Gaiser



Stand 08.01.2021


Sehr geehrter Eltern,


wir freuen uns Ihnen endlich mitteilen zu können, dass die Leih-iPads für bedürftige Schülerinnen zum neuen Halbjahr zur Verfügung stehen.


Sollten Sie eines dieser Leihgeräte wünschen, bitten wir um Rückmeldung und einen entsprechenden Berechtigungsnachweis.

Den Leihvertrag erhalten Sie dann anschließend zur Prüfung.


Hinweis:

Die iPads sind ausschließlich für den schulischen Gebrauch zugelassen und voreingestellt.

Apps zur privaten Nutzung können nicht aufgespielt werden.


Freundliche Grüße


Petra Höller-Gaiser


Stand 15.12.2020



Stand 14.12.2020


Unser Umgang mit den aktuellen Vorgaben des Schulamts: Am Mittwoch findet in der 2. + 3. Stunde ein gemeinsamer Abschluss per Teams-Videokonferenz statt. Am Donnerstag und Freitag findet kein Unterricht mehr statt. Der Dienstag ist demnach der letzte Präsenztag und der Mittwoch der letzte Schultag.



Stand 09.11.2020


Lesen Sie hier den Elternbrief der Schulleitung zum Wechselmodell ab Jgst. 7.



Stand 06.11.2020


Lesen Sie hier die aktuellen Vorgaben zum Vorgehen bei Covid-19-Fällen an Schulen:



Stand 02.11.2020


Lesen Sie hier den Elternbrief der Schulleitung zur Nachlese des "Probetages Distanzunterricht" am 29.10.2020 und zur Planung des "Pädagogischen Tages" am 17.11.2020:



Stand 28.10.2020


Die Steuergruppe Digitalisierung hat gemeinsam mit der Schulleitung eine Geräteempfehlung (digitales Endgerät) erarbeitet. Maßgeblich für unsere Entscheidung waren neben der Transportfähigkeit und des Funktionsumfangs vor allem auch eine möglichst lange Haltbarkeit des Gerätes bzw. längerfristige Verfügbarkeit von Updates. Hier finden Sie das Empfehlungsschreiben für Endgeräte:



Stand 24.10.2020


Am 29.10.2020 findet ein Probetag zum Distanzunterricht statt. Weitere Informationen finden Sie hier:



Stand 17.10.2020


"In Absprache mit dem Staatlichen Schulamt wird der Main-Kinzig-Kreis daher zum kommenden Montag eine zunächst 14-tägige Maskenpflicht im Unterricht für Schülerinnen und Schüler ab der fünften Jahrgangsstufe verfügen."


Weitere Informationen finden Sie hier:



Stand 15.09.2020


Aktualisiertes Vorgehen bei COVID-19 Fällen in Schulen:



Stand 14.09.2020


Ab 14.09.2020 müssen die Schülerinnen keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr in der Pause tragen. Weitere Informationen finden Sie hier:



Stand 09.09.2020


Informationen zur Beendung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht



Stand 08.08.2020


Zuschaltung zum Unterricht per Videokonferenz:


Manche Schülerinnen gehören aufgrund einer eigenen Erkrankung oder der Erkrankung einer mit ihnen im Haushalt lebenden Angehörigen zur sogenannten Risikogruppe.


Diese Schülerinnen können per Distanzunterricht beschult werden.


Das Vorgehen dabei ist:


1.   -   Antrag mit Begründung bei der Schulleitung stellen

2.   -   Attest mit dem Antrag vorlegen oder andere ärztliche Bescheinigung

3.   -   Genehmigung der Schulleitung


Erst danach ist eine Zuschaltung möglich.



Stand 30.08.2020


Informationen Sportunterricht - das Konzept der Fachschaft Sport:



Stand 25.08.2020


Informationen zur Maskenpflicht im Unterricht und zum Sportunterricht:



Stand 19.08.2020


Informationen zum Umgang mit Krankheitssymptomen finden Sie hier: (Wann darf mein Kind die Schule besuchen?)



Stand 17.08.2020



Stand 09.08.2020



Stand 09.07.2020



Stand 03.07.2020


Liebe Eltern,


wir möchten Sie darüer informieren, dass im kommenden Schuljahr 2020/2021 alle Schülerinnen - so die Vorgaben der hessischen Landesregierung - zum Regelbetrieb in den Schulen zurückkehren sollen. Das bedeutet, ab dem 17.08.2020 werden wieder alle Schülerinnen der St. Josefschule täglich unterrichtet. Den entsprechenden Elternbrief des Kultusministeriums finden Sie hier verlinkt.


Darüberhinaus finden Sie an dieser Stelle eine Information zur Ferienakademie (Angebot des hessischen Kultusministeriums).



Stand 25.05.2020



Stand 20.05.2020



Stand 15.05.2020



Stand 13.05.2020



Stand 12.05.2020



Stand 11.05.2020



Stand 27.04.2020



Stand 24.04.2020



Stand 24.04.2020


FAQs für Schülerinnen und Eltern

 

 

Arbeiten:        Ob und wie viele Klassenarbeiten noch geschrieben werden müssen, ist noch nicht geklärt. Schülerinnen, die allerdings einen Test, der vor der Schulschließung geschrieben wurde, versäumt haben, sollten diesen noch  nach Öffnung der Schule in Absprache mit der Lehrkraft nachholen.

 

Cafeteria:       Die Cafeteria kann ihren gewohnten Betrieb nicht aufnehmen.

                        Am besten ist es, wenn die Schülerinnen ihr Frühstück von zu Hause mitbringen.

 

Fahrten:         Alle Fahrten, auch die Englandfahrt und Klassenfahrten, müssen leider ausfallen. Für das neue Schuljahr dürfen nur Ziele innerhalb Deutschlands gebucht werden.

 

Mahnungen:   Wie damit verfahren wird, ist noch nicht geklärt. Wenn Schülerinnen im 1. Halbjahr allerdings versetzungsgefährdet waren, sollte das Gespräch mit der Klassenlehrkraft gesucht und über eine freiwillige Wiederholung nachgedacht werden. Auch hier gilt: ein Gespräch mit der Klassenlehrkraft zeitnah suchen.


Maske:          Die Mund-Nasen-Masken müssen beim Betreten der Schule und auf den Gängen getragen werden. Wann die Mund-Nasen-Maske abgenommen werden kann, entscheidet die unterrichtende Lehrkraft im Klassenzimmer.

 

Noten:            Die in der Zeit der Schulschließung erbrachten Leistungen werden nicht bewertet, (nach Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs darf keine Bewertung des Wissens und der Kompetenzen, die sich Schülerinnen und Schüler in der Zeit der Freistellung vom Unterricht angeeignet haben, im Sinne einer Leitungsbewertung gemäß § 73 HSchG erfolgen […]

Fleißiges Arbeiten und gute Hausaufgaben werden allerdings gewürdigt, d.h. die Lehrkraft darf besondere Leistungen positiv vermerken.

 

Schule:          Welche Klassen als nächstes nach den 10. Klassen in die Schule kommen dürfen, ist noch nicht festgelegt. Diese Entscheidung wird uns vom HKM übermittelt.

 

Sicherheit:      In allen Klassenräumen dürfen nur so viele Schülerinnen sitzen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern in alle Richtungen gewahrt ist. Auch während der Pausen müssen die Abstandsregeln eingehalten werden. Wir werden es sicher für alle organisieren.

 

Risiko:           Hat eine Schülerin eine Person, die zur Hochrisikogruppe gehört, im Haushalt und fürchtet eine Ansteckung über die Schule, sollte umgehend das Gespräch mit der Schulleitung gesucht werden. Dies gilt auch für Schülerinnen, bei denen ein schwerer Verlauf zu erwarten ist. Wir finden eine Lösung.

 

Pausen:         Zunächst dürfen nur individuelle Pausen gemacht werden, um größere Ansammlungen von Schülerinnen zu vermeiden. Am besten ist es, wenn jede Schülerin ein Pausenbrot und ein Getränk dabei hat, weil noch nicht geklärt ist, ob und in welchem Umfang die Cafeteria geöffnet hat.


Stand 23.04.2020


Sehr geehrte Damen und Herren,

hinsichtlich der Notfallbetreuung gibt es neue Informationen aus dem Hessischen Kultusministerium, die ich Ihnen hiermit bekanntgeben möchte:
 
Ab sofort findet an den Wochenenden und an den Feiertagen keine Notbetreuung mehr statt!

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Manuela Brademann

Staatliches Schulamt
für den Main-Kinzig-Kreis
Hessen-Homburg-Platz 8
63452 Hanau
Tel.: +49 6181 9062112
Fax: +49 6181 9062199
E-Mail: Manuela.Brademann@kultus.hessen.de
Internet: http://www.schulamt-hanau.hessen.de
https://landhatzukunft.hessen.de


Stand: 20.04.2020


Schreiben des hessischen Kultusministers zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs und Hygieneempfehlungen:



Stand: 17.04.2020


Liebe Eltern,


wie Sie sicher bereits aus den Medien erfahren haben, öffnen die Schule in Hessen ab dem 27.04.2020.


Zunächst sollen die 10. Klassen beschult werden, damit sie auf ihre Abschlussprüfungen für die Mittlere Reife vorbereitet werden können. Wir sind vorbereitet und empfangen die Klasse 10a und 10b ab Montag, 27.04.2020 um 08.20 Uhr. Es gibt noch keine Verordnung darüber, wie die Hygienevorschriften eingehalten werden können, doch wir haben uns bereits beraten und können unsere Schülerinnen der 10. Klassen sicher beschulen. Die Klassenlehrerinnen, Frau Jansen-Windau und Frau Kreutz, geben genauere Details für die 10. Klassen an die Eltern und Schülerinnen weiter. 


Wie es danach weitergeht, ist noch nicht geregelt und wird uns bis spätestens 29.04.2020 über die Kultusministerkonferenz und das Staatliche Schulamt mitgeteilt. Dann können wir weiter handeln und werden Sie informieren.


Bis dahin wird die Beschulung zu Hause weitergeführt. Wir haben in unserer gestrigen Videokonferenz mit allen Lehrkräften ihre Anregungen aufgenommen und haben nachjustiert, um das Beste aus dieser Situation zu machen. Bitte nehmen Sie auch weiterhin Kontakt zu den Klassenlehrern und Fachlehrern auf, wenn Sie konkrete Fragen und Anregungen haben. Die Situation ist für alle neu und wir müssen flexibel damit umgehen und miteinander diesen Weg gehen.   


Wichtig für die häusliche Beschulung ist auch, dass alle Schülerinnen in der schul.cloud registriert sind. Diese Registrierung sollte bis Ende der Osterferien erfolgen. Sollten Sie Ihre Tochter noch nicht angemeldet haben, nutzen Sie btte den neuen Registrierung sschlüssel, den Sie in der E-Mail vom 17.04. erhalten haben.


Wir haben ein Beratungsangebot eingerichtet, dass Sie und Ihre Töchter gerne annehmen dürfen. Wir sind nämlich für Sie da!



So wünsche ich Ihnen und Ihren Familien noch ein paar schöne Ferientage.

Bleiben Sie zuversichtlich und vor allem: Gesund!


Herzliche Grüße


Petra Höller-Gaiser

Schulleiterin der Mädchenrealschule St. Josef



Stand: 03.04.2020


Liebe Eltern, liebe Schülerinnen, 


die dritte Woche nach der Schulschließung ist nun zu Ende und die Ferien haben begonnen! Lassen Sie mich Ihnen bitte noch einige wichtige Informationen zukommen.


Bitte lesen Sie diese Email und die Anhänge sorgfältig durch, auch wenn die Informationsflut aus gegebenem Anlass riesengroß ist. 


Gestern haben sich alle Kolleginnen und Kollegen intensiv via Videokonferenz ausgetauscht und alle Ihre Anliegen und Sorgen in den Blick genommen. Wir wissen, dass die Menge der Arbeitsaufträge zum Teil groß und nicht für alle leistbar war. Wir wissen, dass die Voraussetzungen zu Hause ganz unterschiedlich sind. Wir wissen, dass Sorgen im Hinblick auf die Leistungsbewertung und die anstehenden Abschlussprüfungen der 10. Klassen bestehen. Auch wir machen uns viele Gedanken und sind diesbezüglich stets untereinander und mit dem Schulamt Hanau, mit dem Kultusministerium Hessen und mit der Schulabteilung des Bistums Fulda im Austausch. Für all diese Fragen gibt es noch keine einheitlichen Antworten. Doch es wird von offizieller Stelle daran gearbeitet. Wir haben unsere Schülerinnen im Blick und werden, wenn es denn endlich wieder in der Schule losgeht, alles wohlwollend betrachten und es soll keine Schülerin einen Nachteil durch diese besonderen Umstände haben. Vertrauen Sie uns. 

Liebe Mädels, liebe Eltern ...

Wir arbeiten daran, eine gemeinsame für alle zu nutzende Plattform zu finden, doch das braucht gemeinsamen Erfahrungsaustausch. Zurzeit werden verschiedene Wege genutzt (Schulportal, Moodle, schulcloud, Emails…). Ein Weg scheint für den Übergang sehr gut und bereits von vielen genutzt zu sein, diesen wollen wir jetzt in der Krise intensiv weiter nutzen. Deshalb soll jede Schülerin bis zum Ende der Osterferien sich in der schul.cloud registriert haben. Sollte ihr Tochter Hilfe benötigen, unterstützen Sie sie. Die Anleitung finden Sie im Anhang.


Die Schulschließung führt nicht nur in schulischer, sondern auch in manch seelischer Hinsicht Schülerinnen in eine Krise. Um diese aufzufangen haben sich viele Menschen Gedanken gemacht und bieten Unterstützung an. Die entsprechenden Anlaufstationen finden Sie ebenfalls im Anhang (außerdem der schulpsychologische Dienst des Staatlichen Schulamts in Hanau: 06181-9566-104). Wir sind zurzeit dabei, eine Krisensprechstunde auch direkt über unsereSchule anzubieten.  Wir sind über unser Schulsekretariat zu erreichen: sekretariat@st-josef-schule.de  


Nun darf ich Ihnen von Herzen frohe Ferien und ein gesegnetes Osterfest im Namen der gesamten Schulgemeinde wünschen. Unsere Lehrkräfte haben sich dazu etwas einfallen lassen - schauen Sie bitte auf unser Homepage: www.st-josef-schule.de .Bitte geben Sie diesen von Herzen kommenden Gruß an Ihre Tochter weiter. Sagen Sie ihr, dass wir sie vermissen und dass wir uns alle schon jetzt sehr freuen, wenn wir uns alle wiedersehen.  


Herzliche Grüße 


Petra Höller-Gaiser im Namen der Schulgemeinschaft der Mädchenrealschule St. Josef



Stand: 02.04.2020


Liebe Eltern,


ich möchte Sie darüber informieren, dass der Erlass zur Notfallbetreuung von Schülerinnen und Schülern (Klasse 1-6) erweitert wurde:


Die Landesregierung hat beschlossen, dass  


  • die Notbetreuung auf den Bereich der Osterferien ausgedehnt wird
  • ab dem 4. April 2020 bis zum 19. April 2020 steht eine erweiterte Notbetreuung zudem

auch samstags und sonntags sowie an den Feiertagen zur Verfügung.


Die erweiterte Notbetreuung an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist beschränkt auf die Personengruppen der Kranken- und Gesundheitsversorgung sowie der Rettungsdienste (s. anliegendes Antragsformular).


Als weitere Voraussetzungen für die Teilnahme an der Notbetreuung an Wochenenden und den Feiertagen müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

• Alleinerziehend oder

• der andere Elternteil ist ebenfalls in einem der (weiteren) Schlüsselberufe der 2. Corona-Bekämpfungsverordnung 

  https://www.hessen.de/sites/default/files/media/2020-03-13_eil_vo_besuchsverbot_ausgefertigt.pdf

  tätig und zeitgleich im Einsatz, d. h. die Kinderbetreuung kann innerhalb des unmittelbar familiären Kontextes nicht sichergestellt werden.

• Die Kinder müssen die Infektionsschutzkriterien gem. Antragsformular erfüllen.  


Sollten Sie eine Notbetreuung für Ihre Tochter benötigen, melden Sie diesen Bedarf bitte - möglichst mit zwei Tagen Vorlauf - über das Sekretariat sekretariat@st-josef-schule.de an, damit wir so schnell wie möglich, eine Betreuung über unsere Lehrkräfte organisieren können.


Das entsprechende Antragsformular habe ich angefügt, es ist außerdem über die Internetseite des Hessischen Kultusministerium erhältlich.


Liebe Eltern, allen verlangt die Pandemie sehr viel ab, selbstverständlich auch Ihnen und Ihren Kindern. Alle krempeln die Ärmel hoch und packen an, das ist auch eine schöne Erfahrung. Bleiben wir zuversichtlich und ruhig und tun alles, was in dieser Stunde geboten ist. Wir sind in Gedanken bei unseren Schülerinnen und ihrem Wohlergehen. 


Herzliche Grüße und weiterhin alles Gute – vor allem Gesundheit!


Petra Höller-Gaiser

Schulleiterin



Stand: 27.03.2020

Gebet

Stand: 20.03.2020


Liebe Eltern, liebe Schülerinnen,

 

eine sehr ungewöhnliche, arbeitsintensive und in gewisser Weise irreale Woche neigt sich dem Ende. Sie war von immer neuen Informationen und Vorkommnissen geprägt.

 

Unsere Lehrkräfte haben sich viele Gedanken gemacht, viel gearbeitet und Ihre Töchter/euch bestmöglich schulisch unterstützt. Gleichzeitig hat es auch die eine oder andere Unsicherheit im Hinblick auf die Erfüllung der Arbeitsaufträge gegeben. Es muss sich ja erst alles einspielen. Scheuen Sie sich nicht, mit den Lehrkräften ins Gespräch zu gehen und stellen Sie Ihre Fragen und äußern Sie Ihre Beobachtungen.

Jeder von uns gibt zurzeit sein Bestes und doch ist es manchmal nicht ganz das Richtige. Niemand von uns hat jemals eine solche Situation erlebt. So wäre es schön, wenn wir alle Ruhe bewahren, Geduld haben und vor allem Zuversicht. Auch das, was kommt, geht irgendwann vorbei. Wir stehen als Schulgemeinde zusammen und haben vor allem Gottvertrauen!

 

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen/euch für die kommende Zeit alles Gute auch im Namen von Frau Kammandel und Herrn Kästle.

 

Ihre

 

Petra Höller-Gaiser

Schulleiterin

                                                     

P. S. Unser Sekretariat ist bis auf weiteres von 8-10 Uhr erreichbar und darüber hinaus per Mail ja jederzeit.


Stand: 16.03.2020


Liebe Eltern, liebe Schülerinnen,

 

das Lehrerkollegium und alle Mitarbeiter haben heute Morgen gemeinsam besprochen, wie die Aussetzung des regulären Schulbetriebs konkret ausgestaltet werden kann.

Folgendes wurde besprochen und möchte ich Ihnen/euch mit dieser E-Mail weitergeben.

 

Alle Lehrkräfte werden Arbeitsaufträge für mindestens eine Woche spätestens bis Mittwoch, den 18.03.2020 um 18.00 Uhr an alle Eltern per E-Mail weitergeben. Die Arbeitsaufträge der nachfolgenden Wochen werden im Anschluss verschickt. Es werden aber auch in einzelnen Fächern Arbeitsaufträge für die nächsten drei Wochen verschickt, das liegt im Ermessen der Lehrkraft.

Über die Klassenlehrer/innen werden die Emailadressen der Schülerinnen der Klassen 7-10 abgefragt.

Die Klassenarbeiten und Lernkontrollen sollen nachgeholt werden, so ist zumindest der momentane Stand. Deshalb sollen sich die Schülerinnen auch für diese Lernkontrollen vorbereiten, soweit das im Moment möglich ist.

Die Betreuung für Kinder von Funktionsträgern zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur wird für die Schülerinnen der Klassen 5 und 6 von 7:35 Uhr bis 12:40 Uhr in unserer Schule selbstverständlich gewährleistet. Für unsere Notfallplanung ist es wichtig, dass Sie ihre Tochter bis morgen früh um 7:00 Uhr anmelden. Spätestens am Mittwoch muss ihre Tochter die im Anhang befindliche „Bescheinigung für Funktionsträger zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur“ - vom Arbeitgeber ausgestellt - mit in die Schule bringen.

 

Es ist momentan eine sehr herausfordernde Zeit nicht nur in der Schule, sondern auch bei Ihnen zu Hause. Wir nehmen unsere Verantwortung für das Wohl und die Gesundheit unserer Schülerinnen, Lehrkräfte und Mitarbeiter sehr ernst. Bitte unterstützen Sie/ihr diese Bemühungen durch eigenes verantwortungsvolles Verhalten, in dem soziale Kontakt so gut es eben möglich ist, auf das Nötigste reduziert werden. Entsprechende Schreiben des Landeselternbeirats lesen Sie im Anschluss an mein Schreiben.

 

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!

 

Petra Höller-Gaiser

Schulleiterin