Künstliche Intelligenz an der Mädchenrealschule

Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) für oder im Kontext des Unterrichts ist grundsätzlich, mit Einverständnis der Lehrkraft unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (Datenschutz, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Altersbeschränkungen) möglich. Diese Möglichkeit wird stets auf den Prüfstand gestellt, da sowohl die EU als auch die Ministerien an einer Reglementierung von KI in allen Bereichen arbeiten. Der Leitfaden soll sowohl Schülerinnen und Lehrkräften dabei helfen, wie wir mit KI künftig umgehen werden. Der Leitfaden wurde am 18. April 2024 innerhalb einer Konferenz verabschiedet.