Regeln zur Nutzung digitaler Endgeräte - Handys und Co.
Stand
15.05.2024
Die Vermittlung von
Medienkompetenz hat für uns einen hohen Stellenwert und ist für uns
selbstverständlich. Gleichzeitig dürfen die Schülerinnen ihre digitalen
Endgeräte nicht jederzeit, sondern nur nach ausdrücklicher Erlaubnis bzw.
Aufforderung durch die jeweilige Lehrkraft nutzen. Auch dies ist Teil der
Medienerziehung. Die konkrete Handhabung wird durch die hier aufgeführten Regeln
festgelegt:
- Grundsätzlich gilt, im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind
Mobiltelefone auszuschalten oder in den Flugmodus, andere digitale Endgeräte in
den Standby-Modus zu versetzen.
- Wir
wollen uns auf das Lernen und das schulische Miteinander konzentrieren, deshalb
werden digitale Endgeräte (Smartphones, Tablets, Laptops, …) auf dem
Schulgelände ausschließlich während des Unterrichts und ausdrücklich für Zwecke
des Unterrichts eingesetzt. Die Verwendung nach Unterrichtsschluss ist
ausdrücklich nicht gestattet.
- Jede
Lehrkraft plant ihren Unterricht individuell, dazu gehört auch, dass sie den
Rahmen vorgibt, ob, wann und mit welchen Apps die Endgeräte im Unterricht genutzt
werden. Nach der Nutzung in einer Unterrichtsstunde, sind die Endgeräte sofort
wieder in die Schultasche zu packen.
- Wir
wollen Ablenkungen und Störungen vermeiden, aus diesem Grund sind Benachrichtigungen
über das Eintreffen von Nachrichten in Form von Symbolen oder Tönen zu deaktivieren.
- Getränkeflaschen
und Speisen sind vom Tisch zu entfernen, bevor mit den digitalen
Endgeräten gearbeitet wird.
- Wie
andere Wertgegenstände von geringer Größe dürfen Mobiltelefone ausgeschaltet
mit in die Pause genommen werden. Alle anderen Geräte sollen sich während der
Pausen in der Schultasche befinden.
- Nicht
an jedem Platz und nicht für jede Schülerin ist eine Steckdose vorhanden,
deshalb müssen die für den Unterricht notwendigen mobilen Endgeräte
geladen mitgebracht werden. Ein Laden in den Pausen ist nicht möglich, da
das Gerät in der Schultasche gelagert werden soll.
- Die
unterzeichnende Schülerin ist sich bewusst, dass digitale Endgeräte auf der
Grundlage unserer Schulordnung verwendet werden. Insbesondere ist auf die
Einhaltung von Persönlichkeitsrechten und Datenschutz zu achten.
- Bei Zuwiderhandlung kann das digitale Endgerät
vorübergehend einbehalten und bei der Schulleitung hinterlegt werden. Das Gerät
kann frühestens am selben Unterrichtstag nach Unterrichtsschluss bei der
Schulleitung oder im Sekretariat abgeholt werden.
Wenn die Nutzung des Endgerätes zu Unterrichtszwecken nicht ausdrücklich durch die
gerade für den Unterricht zuständige Lehrkraft gestattet wurde und das Gerät
nicht in der Schultasche verstaut ist, erfolgt ein Eintrag ins Klassenbuch. Bei
drei Einträgen gibt es eine Mitteilung an die Eltern.
Wiederholtes Fehlverhalten kann sich auf die Note im Sozialverhalten auswirken.
Die missbräuchliche Nutzung eines digitalen Endgerätes, ist
selbstverständlich nicht gestattet. Darunter fallen u. a. die Nutzung zu
Täuschungszwecken oder Betrugsversuchen, zum unerlaubten bzw. unerwünschten
Filmen, Fotografieren oder Anfertigen von Audioaufnahmen, sowie zum Abspielen
oder zur Weitergabe jeglicher Inhalte, die nach den Regelungen des
Jugendschutzes verboten sind. Bei Verstößen legt die Klassenkonferenz die
Auswirkungen auf die Note im Sozialverhalten und eventuell weitere pädagogische
Maßnahmen fest. Die Eltern werden informiert.