Regeln zur Nutzung digitaler Endgeräte - Handys und Co.


Stand 15.05.2024


Die Vermittlung von Medienkompetenz hat für uns einen hohen Stellenwert und ist für uns selbstverständlich. Gleichzeitig dürfen die Schülerinnen ihre digitalen Endgeräte nicht jederzeit, sondern nur nach ausdrücklicher Erlaubnis bzw. Aufforderung durch die jeweilige Lehrkraft nutzen. Auch dies ist Teil der Medienerziehung. Die konkrete Handhabung wird durch die hier aufgeführten Regeln festgelegt:


  1. Grundsätzlich gilt, im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobiltelefone auszuschalten oder in den Flugmodus, andere digitale Endgeräte in den Standby-Modus zu versetzen.
  2. Wir wollen uns auf das Lernen und das schulische Miteinander konzentrieren, deshalb werden digitale Endgeräte (Smartphones, Tablets, Laptops, …) auf dem Schulgelände ausschließlich während des Unterrichts und ausdrücklich für Zwecke des Unterrichts eingesetzt. Die Verwendung nach Unterrichtsschluss ist ausdrücklich nicht gestattet.
  3. Jede Lehrkraft plant ihren Unterricht individuell, dazu gehört auch, dass sie den Rahmen vorgibt, ob, wann und mit welchen Apps die Endgeräte im Unterricht genutzt werden. Nach der Nutzung in einer Unterrichtsstunde, sind die Endgeräte sofort wieder in die Schultasche zu packen.
  4. Wir wollen Ablenkungen und Störungen vermeiden, aus diesem Grund sind Benachrichtigungen über das Eintreffen von Nachrichten in Form von Symbolen oder Tönen zu deaktivieren.
  5. Getränkeflaschen und Speisen sind vom Tisch zu entfernen, bevor mit den digitalen Endgeräten gearbeitet wird.
  6. Wie andere Wertgegenstände von geringer Größe dürfen Mobiltelefone ausgeschaltet mit in die Pause genommen werden. Alle anderen Geräte sollen sich während der Pausen in der Schultasche befinden.
  7. Nicht an jedem Platz und nicht für jede Schülerin ist eine Steckdose vorhanden, deshalb müssen die für den Unterricht notwendigen mobilen Endgeräte geladen mitgebracht werden. Ein Laden in den Pausen ist nicht möglich, da das Gerät in der Schultasche gelagert werden soll.
  8. Die unterzeichnende Schülerin ist sich bewusst, dass digitale Endgeräte auf der Grundlage unserer Schulordnung verwendet werden. Insbesondere ist auf die Einhaltung von Persönlichkeitsrechten und Datenschutz zu achten.
  9. Bei Zuwiderhandlung kann das digitale Endgerät vorübergehend einbehalten und bei der Schulleitung hinterlegt werden. Das Gerät kann frühestens am selben Unterrichtstag nach Unterrichtsschluss bei der Schulleitung oder im Sekretariat abgeholt werden.


Wenn die Nutzung des Endgerätes zu Unterrichtszwecken nicht ausdrücklich durch die gerade für den Unterricht zuständige Lehrkraft gestattet wurde und das Gerät nicht in der Schultasche verstaut ist, erfolgt ein Eintrag ins Klassenbuch. Bei drei Einträgen gibt es eine Mitteilung an die Eltern.


Wiederholtes Fehlverhalten kann sich auf die Note im Sozialverhalten auswirken.


Die missbräuchliche Nutzung eines digitalen Endgerätes, ist selbstverständlich nicht gestattet. Darunter fallen u. a. die Nutzung zu Täuschungszwecken oder Betrugsversuchen, zum unerlaubten bzw. unerwünschten Filmen, Fotografieren oder Anfertigen von Audioaufnahmen, sowie zum Abspielen oder zur Weitergabe jeglicher Inhalte, die nach den Regelungen des Jugendschutzes verboten sind. Bei Verstößen legt die Klassenkonferenz die Auswirkungen auf die Note im Sozialverhalten und eventuell weitere pädagogische Maßnahmen fest. Die Eltern werden informiert.