Kindergarten ABC

Sie haben sich dafür entschieden, dass Ihr Kind unsere katholische Kindertageseinrichtung besuchen soll. Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und freuen uns auf die bevorstehende Zeit mit Ihnen und Ihrem Kind.Hier finden Sie Antworten auf einen großen Teil Ihrer Fragen....

...und noch mehr.

A

Abholberechtigte Personen

Wichtig ist eine schriftliche Einverständniserklärung von Ihnen als Eltern, wenn Ihr Kind von anderen Personen (Verwandte, Freunde, usw.) abgeholt wird. Diese wird mit dem Vertrag ausgefüllt und kann zu jedem Zeitpunkt ergänzt und abgeändert werden.

Abholzeit

Bitte holen Sie Ihr Kind pünktlich bis zum Ende der gebuchten Betreuungszeit ab. In begründeten Ausnahmefällen können Sie Ihr Kind, in Absprache mit den Mitarbeiten auch mal später abholen.

  • 13.00 Uhr
  • 15.00 Uhr
  • 17.00 Uhr

Der Träger behält sich das Recht vor bei wiederholter Verspätung eine Gebühr einzufordern.

Allergie

Wir bitten Sie uns im Aufnahmegespräch über bekannte Allergien/Unverträglichkeiten zu informieren. Bei neu auftretenden Allergien/Unverträglichkeiten bitten wir Sie um eine zeitnahe Bekanntgabe an  das Gruppenpersonal und / oder die Kita-Leitung.

Anmeldung & Aufnahmebedingung


Auszug aus dem Betreuungsvertrag


1.1 Die Aufnahme der Kinder in die Kindertageseinrichtung erfolgt bei Vorliegen der Aufnahmevoraussetzung nach Entscheidung des Trägers und soweit Plätze vorhanden sind. Die Zahl der Plätze ergibt sich aus der Betriebserlaubnis der Einrichtung. Die Betreuungsaufgaben in der Einrichtung werden nach dem jeweils geltenden Betreuungskonzept des Trägers unter Beachtung der bindenden gesetzlichen Bestimmungen wahrgenommen. 


1.2 Aufnahme in die Kindertageseinrichtung finden Kinder gemäß der in der amtlichen Betriebserlaubnis festgelegten Zweckbestimmung der Einrichtung. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Prüfung und Genehmigung durch das zuständige Jugendamt möglich. 


1.3 Das Aufnahmeverfahren für die Kinder wird im Namen und Auftrag des Trägers durch die Leiterin / den Leiter der Einrichtung durchgeführt. Die Aufnahmekriterien werden vom Träger festgelegt. Die endgültige Entscheidung erfolgt durch das Vertretungsorgan des Trägers. 


1.4 Kinder, die körperlich, geistig oder seelisch behindert oder von einer Behinderung bedroht sind oder die Entwicklungsverzögerungen haben, können in die Einrichtung aufgenommen werden, wenn ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen werden kann. Die Aufnahme erfordert eine kooperative Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten (Träger, MitarbeiterInnen, EItern) sowie den erforderlichen sozialen Diensten (wie Frühförderstellen, Erziehungsberatungsstellen, Logopäden, etc.).Im Einzelfall kann eine Probezeit oder eine stufenweise Eingewöhnungszeit von beiden Vertragsparteien im Aufnahmevertrag vereinbart werden. 


1.5 Folgende schriftliche Unterlagen sind bis zum Tage der Aufnahme vorzulegen: - der vollständig ausgefüllte Anmeldebogen, - der von den Sorgeberechtigten rechtsverbindlich unterzeichnete Betreuungsvertrag, - der Nachweis der erfolgten Vorsorgeuntersuchung des Kindes, - eine ärztliche Bescheinigung, dass das Kind frei von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer ist und keine sonstigen gesundheitsrelevanten Einwände gegen die Aufnahme in die Einrichtung bestehen. Hierzu sollte das entsprechende Formular des Bistums verwendet werden. Ferner hat die Bescheinigung eine Aussage zum Impfstatus des Kindes zu enthalten. Die Bescheinigung sollte nicht älter als zwei Wochen sein - Einzugsermächtigung, Dauerauftrag oder Kostenübernahme vom Amt für das Betreuungsgeld und/oder für die Mittagsverpflegung - ggf. weitere Einverständniserklärungen (Abholung, Veröffentlichung auf Bild und Film, Verzehren von mitgebrachten Speisen) 


1.6 Sind Kinder ab dem 3. Lebensjahr (Ü-3 Kinder) ausschließlich für den Zeitraum (von 3 Jahren) bis zum Schuleintritt aufgenommen, so ist es bei einer Rückstellung eines schulpflichtigen Kindes vom Schulbesuch notwendig, eine neue Vereinbarung über den Weiterbesuch der Einrichtung zu schließen. Die verbindliche Anmeldung muss in diesem Fall unverzüglich erfolgen, sobald den Sorgeberechtigten die Mitteilung über die Rückstellung vorliegt, spätestens jedoch bis 3 zum 31. Mai des Jahres. Dies gilt gleichermaßen, wenn die Kinder nach Übertritt in die Schule eine weitere Betreuung außerhalb der Schulzeit in der Einrichtung in Anspruch nehmen sollen. 


1.7 Für Kinder, die vor Vollendung des 3. Lebensjahres in die Einrichtung aufgenommen wurden (U 3-Kinder), gilt der Vertrag bis zur Einschulung, soweit Ihnen ein Platz in einer altersgemischten Gruppe oder in einer Regelgruppe für über 3jährige Kinder angeboten wird. Sofern dies nicht der Fall ist, endet der Vertrag zum Ende des Monats in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat, spätestens jedoch zu einem von der Leitung der Einrichtung festgesetztem Termin. Er kann im Übrigen jederzeit nach den vereinbarten Regelungen (Ziff. 7) gekündigt werden. 


1.8 Die Sorgeberechtigten verpflichten sich, Änderungen in der elterlichen Sorge umgehend schriftlich mitzuteilen. Änderungen der Anschrift sowie der Telefonnummern, unter denen die Sorgeberechtigten zu erreichen sind, müssen ebenfalls umgehend mitgeteilt werden. 


1.9 Die Sorgeberechtigen sind verpflichtet mit dem Träger und seinem Personal respektvoll und mit gegenseitiger Rücksichtnahme zusammenzuarbeiten.

Ansprechpartner

In unserer Kita können Sie alle Mitarbeiten jederzeit offen mit Ihren Fragen und Anliegen ansprechen. Einen Überblick über die Mitarbeitenden finden Sie hier:

Ausbildungsbetrieb

Wir verstehen uns als Ausbildungsbetrieb. Um unseren Kollegen und Kolleginnen von morgen eine gute Ausbildung zu ermöglichen, ist es für uns selbstverständlich, dass wir die Möglichkeiten für Praktika bieten, soweit die Rahmenbedingungen dies zulassen. Wir betreuen einerseits SchülerInnen während des zweiwöchigen Orientierungspraktikums oder SchülerInnen die ein Jahrespraktikum absolvieren. 

Auch Schüler, die schon genau wissen was sie wollen und in der Erzieherausbildung sind, können bei uns ein Praktikum machen.

Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht der Mitarbeitenden beginnt bei der Übergabe am Morgen. Bitte teilen Sie dem pädagogischen Personal mit, dass Ihr Kind da ist. Falls Ihr Kind morgens nicht in die Gruppe möchte und noch in der Garderobe verweilt, ‐ aus welchem Grund auch immer ‐ , so möchten wir Sie bitten, uns dieses mitzuteilen. Wir übernehmen erst die Aufsichtspflicht Ihres Kindes, wenn wir davon Kenntnis haben, dass es da ist.


Auszug aus dem Vertrag 

AUFSICHT 3.1

Die Aufsichtspflicht der MitarbeiterInnen erstreckt sich auf die Zeit des Aufenthaltes der Kinder in der Kindertageseinrichtung, einschl. der Ausflüge, Spaziergänge, Besichtigungen u. ä.. Sie beginnt mit der Übernahme der Kinder durch den/die pädagogische(n) Mitarbeiter(in) und endet mit der Übergabe des Kindes an einen Sorgeberechtigten oder dessen Beauftragten im Sinne von Ziff. 3.2. Für den Weg von und zur Kindertageseinrichtung sind die Sorgeberechtigten verantwortlich. 

3.2 Außer den Sorgeberechtigten dürfen andere Personen Kinder von der Einrichtung nur dann abholen, wenn eine schriftliche Erlaubnis der Sorgeberechtigten dazu vorliegt. Die abholberechtigte Person muss volljährig sein, soweit keine Ausnahmen schriftlich mit dem Träger abgestimmt sind. Die Erlaubnis kann auch von einem Sorgeberechtigten unterzeichnet sein, wenn die Voraussetzungen der wirksamen Vertretung des anderen Sorgeberechtigten nach § 1629 BGB vorliegen. 

3.3 Wenn Kinder vorzeitig nach Hause gehen sollen, sind diese abzuholen; telefonische Benachrichtigungen sind nicht ausreichend. Kinder im Vorschulalter sind grundsätzlich abzuholen. Für Kinder im Schulalter, die ohne Begleitung nach Hause gehen sollen, ist eine schriftliche Erklärung notwendig, dass mit Verlassen des Grundstücks der Kindertageseinrichtung die Verantwortung und Aufsichtspflichten von den Sorgeberechtigten übernommen werden. Träger und MitarbeiterInnen des Trägers sind in diesem Fall von der Haftung freigestellt. 

3.4 Bei gemeinsamen Veranstaltungen (Feste, Ausflüge) sind die anwesenden Sorgeberechtigten für ihre Kinder aufsichtspflichtig, sofern vorher keine andere Absprache über die Wahrnehmung der Aufsicht getroffen wurde.
 

Außengelände

Wir besitzen ein wunderschönes großes Außengelände, welches auch als unser fünfter Gruppenraum genutzt wird. Egal ob die Sonne scheint, ob es stürmt oder regnet, jeden Tag ist ab 10.00 Uhr der Garten geöffnet und die Kinder genießen das Spiel im Sand, das Schaukeln, rennen, Fahrzeugfahren, … (siehe wetterfeste Kleidung).

B

Beten

Wir beten täglich. Hier Im Kindergarten verbinden wir das Gebet mit einen Gebetsvers oder einem Lied.


Das "freie Gebet" ist meist etwas sehr Persönliches.

Stellen Sie sich vor, sie treffen sich mit einem Freund, einem Freund, mit dem Sie über alles reden können, denn dieser Freund versteht Sie, er urteilt nicht über Sie.

Sie reden mit ihm über den Tag, was war schön oder was bedrückt - dieser Freund antwortet dann. Das ist Beten. Die Rolle des Freundes übernimmt dann Gott. Wir können auch zu Maria oder den Heiligen beten, wie zum Beispiel zum heiligen Petrus, wenn wir unseren Schlüssel verloren haben.

Beschriftung

Beschriften Sie alles was geht. Schreiben Sie den Namen in die Stiefel, auf die Brotdose, auf den Rucksack, die Tasse, das Kuscheltier.....

...die Kita ist ein Ort an dem oft vieles auf unerklärliche Weise verschwindet.

Beschwerde

Sollten Sie einmal einen Grund für eine Beschwerde sehen, erfahren Sie hier, was Sie tun können:

Betreuungszeit

Unsrer Tag startet um 7.00 Uhr und endet je nach gebuchter Betreuungszeit um

  • 13.00 Uhr
  • 15.00 Uhr 
  • 17.00 Uhr

Sollten Sie die gebuchte Betreuungszeit ändern wollen, benutzen Sie bitte das Ummeldeformular.



Aus dem Betreuungsvertrag


2.1 Im Interesse des Kindes und der Gruppe soll das Kind die Einrichtung regelmäßig besuchen. 


2.2 Bleibt ein Kind der Einrichtung fern, soll die Kindertageseinrichtung unverzüglich informiert werden. Bei Ganztagsbetreuung hat bereits am ersten Fehltag eine Benachrichtigung zu erfolgen. 


2.3 Die Kindertageseinrichtung ist in der Regel von Montag bis Freitag geöffnet. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Einlegeblatt oder den üblichen Bekanntmachungen. 

Besucherkinder

Immer wieder einmal wollen uns ehemalige Kindergartenkinder in den Ferien und/oder am Nachmittag besuchen. Dies ist immer möglich. Wir freuen uns!

Wir bitten Sie allerdings dies im Vorfeld mit den Mitarbeitenden der Gruppe abzusprechen, denn die Betreuung der angemeldeten Kindergartenkinder und der Tagesablauf der Kita haben Vorrang.

Briefkasten

In der Kita gibt es drei Briefkästen:

  • am Törchen = von allen für die Einrichtung (Werbung, Rechnungen, Postkarten,...)
  • im Außenbereich = von Eltern für Elternvertreter (Rückmeldung an die Elternvertreter)
  • vor dem Büro = von Eltern für Mitarbeitende (Rückgabe von Anmeldungen, Ummeldungen, Umfragen,...)

Büchereitag

In unserer Kita gibt es eine Kinderbücherei mit über 1000 Kinderbüchern. Fast alle Kinder leihen jede Woche ein Buch aus und nehmen es in der eigenen Büchertasche mit nach Hause.


Alle Kinder bekommen hierfür eine Extra Büchertasche von uns geschenkt. Sollte diese verloren gehen, bekommt das Kind für 2€ eine neue Tasche. Zur Beschaffung verlorengegangener Bücher berechnen wir 15€. Beschädigte Bücher ersetzen in der Bücherei und es entstehen keine Kosten.


Büchereitage:

Dienstag:             Marienkäfer

Mittwoch:             Igel

Donnerstag:        Schmetterlinge

Freitag:                Mäuse

C

Christen

Christen sind alle die an Jesus Christus glauben. Wir unterscheiden in drei Gruppen

  • Katholiken (1,3 Milliarden)
  • Protestanden (800 Millionen)
  • Orthodoxe (270 Millionen)

Es gibt ein paar Unterschiede. Wir Katholiken haben einen "Chef" - den Papst. Bei Katholiken und Orthodoxen wird die Messe von Priestern gehalten. Bei den Protestanten wird die Messe von Pastoren oder einer Pastorin gehalten - diese können auch verheiratet sein. Evangelische Christen wenden sich im Gebet nicht an Maria oder die Heiligen und sie glauben auch nicht daran, dass Jesus in der Messe in der Hostie gegewärtig ist.

Corona

Corona ist eine Erkrankung, die durch einen winzig kleinen Virus verbreitet wird. Er führt unter anderem dazu, dass unsere Kita geschlossen ist und dieses Kita-ABC entstanden ist. 

D

Dosenfrühstück

Das "Dosenfrühstück" beschreibt ein Frühstück, welches für Ausflüge geeignet ist. Hier eine Mögliche Variante:

  • eine gefüllte Trinkflasche
  • eine gefüllte Brotdose (Butterbrot, Gemüse,...)
  • gerade im Sommer ungesüßten Brotbelag (Bienen/Ameisen werden sonst angelockt)
  • bitte nur fingerfood (kein Joghurt)
  • nichts was Müll verursacht (keine extra verpackten Kekse, Miniwurst,)

E

Eigentum

Jedes Kind hat, neben dem Garderobenfach im Flur, in seiner Gruppe sein eigenes Fach, in dem es persönliche oder gebastelte Sachen aufbewahren kann. Wertvolle Schätze, Erinnerungen und Kunstwerke sind so auch im Kindergarten an einem sicheren Ort verstaut und immer schnell greifbar.


Manchmal landen hier auch Sachen, die dem Kind gar nicht gehören - oder es verschwinden Dinge. Das ist sicherlich ärgerlich, gerade wenn es sich um hochwertiges Spielzeug oder ein wichtiges Kuscheltier handelt. Leider ist dies bei fast 100 Kindern nicht selten der Fall, meist tauchen die Sachen nach wenigen Tagen auf, aber nicht immer.


Bitte haben Sie Verständnis dafür und prüfen Sie im Vorfeld, ob ein Verlust im Ernstfall vertretbar ist. Dies gilt im übrigen auch für Kleidungsstücke, die nicht immer den Platz an die Kindergarderobe finden oder unbeschadet nach hause kommen.

Eingewöhnung

Jedes Kind braucht seine individuelle Zeit der Eingewöhnung, die wir ihnen gerne geben. Für Sie bedeutet das, dass sie für diese Phase ausreichend Zeit für sich und Ihr Kind mit einplanen sollten.

Für die zwei- bis dreijährigen Kinder gilt zusätzlich eine besondere Form der Eingewöhnung, in Anlehnung an das "Berliner Eingewöhnungsmodell". Genauere Informationen hierzu bekommen Sie von uns beim persönlichen Aufnahmegespräch.

Einschulung

Wichtige Informationen zum Thema Einschulung finden Sie hier auf unser Homepage:

Elternbeirat

Zu Beginn des Kindergartenjahres wird an einem Elternabend für jede Kindergartengruppe Elternvertreter für den Elternbeirat gewählt. Die Elternvertreter vertreten die Interessen von Eltern und Kindern und unterstützen uns in unserer Arbeit.


Dem Elternbeirat gehören folgende  Mitglieder an:

  • gewählte Elternvertreter und deren Vertreter 
  • Einrichtungsleitung
  • Mitarbeitervertretung
  • Mitglied des Pfarrgemeinderates
  • Mitglied des Verwaltungsrates (vertreten durch den Kita-Ausschuß)

Die Elternvertreter können Sie jederzeit ansprechen. Ein Foto der Elternvertreter hängt im Flur der Kita. Ein Briefkasten, der ausschließlich von den Elternvertretern geöffnet wird, hängt im Garten.


Aus dem Betreuungsvertrag

Die Mitglieder des Elternbeirates haben über die ihnen bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten auch nach Beendigung ihrer Amtszeit Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt nicht für offenkundige Tatsachen und Angelegenheiten, die nach ihrer Bedeutung keiner vertraulichen Behandlung bedürfen. 

F

Fahrräder und andere Fahrzeuge

Die Kinder haben bei uns die Möglichkeit im Außengelände mit Fahrzeugen zu fahren. Wir haben genug Fahrzeuge, die wir den Kindern zur Verfügung stellen (Dreiräder, Roller etc.) und sie werden sehr gerne genutzt. Außerdem haben die Kinder auch die Möglichkeit, mit ihren selbst mitgebrachten Fahrzeugen zu fahren, sofern sie einen Helm mitbringen und der Rundweg um das Kitagebäude geöffnet ist.

Ferien

In den Sommerferien ist die Kita für zwei Wochen geschlossen.

Die Weihnachtsferien beginnen min. ein Tag vor Heilig Abend und enden im neuen Jahr.

An einigen Brückentagen bleibt die Kita ebenfalls geschlossen.


Genaue Termine finden sie hier:


Es ist wichtig, dass auch die Kinder Ferien haben. Denn für die Kinder ist ein Tag in der Kita ein Arbeitstag, sowie für das Mitarbeiterteam der Kita auch.  Zu allen anderen Zeiten decken wir gerne den hohen Betreuungsbedarf berufstätiger Eltern ab, unterstützen Alleinerziehende bei der Berufs- und Alltagsgestaltung und ermöglichen sichere Freiräume und wertvolle Zeitressourcen im Familienalltag.  



Aus dem Betreuungsvertrag


2.4 Ferientermine werden vom Träger festgelegt und jeweils zu Beginn des Kalenderjahres in üblicher Weise mitgeteilt. Zusätzliche Ferientermine ergeben sich aus dem Einlegeblatt oder den üblichen Bekanntmachungen. 


2.5 Wird für die Ferien eine zusätzliche Betreuung benötigt, so verweist die Einrichtungsleitung - falls vorhanden - auf entsprechende Angebote, die in der eigenen oder einer benachbarten Einrichtung eingerichtet sind. Die zusätzliche Ferienbetreuung ist kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach der Festlegung des anbietenden Trägers. 


2.6 Die Kindertageseinrichtung kann bei Fort-/ Weiterbildungsveranstaltungen sowie Arbeitsgemeinschaften der MitarbeiterInnen geschlossen werden, sofern eine gegenseitige Vertretung der MitarbeiterInnen nicht möglich ist. Die Schließung der Kindertageseinrichtung hat keine Auswirkung auf den Elternbeitrag. Falls es sich als erforderlich erweist, wird in dieser Zeit ein Notdienst eingerichtet. Die Sorgeberechtigten erhalten rechtzeitig, mind. vierzehn Tage vorher, eine entsprechende Mitteilung. 


2.7 Der Träger ist berechtigt, die Tageseinrichtung ohne Auswirkung auf den Elternbeitrag zeitweilig bei Krankheit des Personals, falls Aufsicht und Betreuung der Kinder nicht ausreichend gewährleistet werden können, sowie bei ansteckenden Krankheiten nach Anordnung des Gesundheitsamtes und aus anderen zwingenden dienstlichen Gründen zu schließen. Die Sorgeberechtigten sind jeweils unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer der zeitweiligen Schließung zu benachrichtigen.

Fieber

Die Temperatur des Trommelfells ist etwa 0,3 bis 0,5 Grad niedriger als die rektal gemessene.

Wirkt ein Kind im Laufe des Vormittags schlapp oder fühlt sich warm an, prüfen wir die Temperatur. Bei einer Temperatur ab 38 Grad im Ohr, lassen wie die Kinder abholen.

Fotograf

Einmal im Jahr, meistens nach Beginn des neuen Kita-Jahres kommt ein Fotograf in die Kita und macht vollen allen Kitagruppen Fotos. Auswahl des Fotografen und des Angebots treffen die gewählten Elternvertreter.

Frühstück

Die Kinder bringen ihr eigenes Essen von zu Hause mit. Bitte achten Sie darauf, dass es ein gesundes und ausgewogenes Frühstück ist; Süßigkeiten sollten besser daheim bleiben. Wir bieten täglich frische Tees und Wasser an.

Einmal in der Woche am Mittwoch bereiten wir in der Kita ein gesundes Frühstück zu. Die Kinder probieren so auch mal Dinge, die sie vielleicht sonst nicht mögen (Hafermilch, vegetarische Aufstriche, Oliven, ungesüßte Cornflakes,...)

Fundsachen

Alle Fundsachen werden in die Fundsachenbox gelegt, die vor dem Turnraum zu finden ist. Sollten Gegenstände oder Kleidungsstücke mal nicht auffindbar sein, ist diese Box eine gute Anlaufstelle, gesuchte Dinge wieder zu finden. (Käseregal)

G

Gebühren

Aus dem Betreuungsvertrag


6.1 Der EIternbeitrag wird monatlich erhoben. Der jeweils gültige monatliche Beitragssatz ergibt sich aus der schriftlichen Mitteilung des Trägers oder der Kindertageseinrichtung (z.B. Einlegeblatt oder Aushang). Der Elternbeitrag trägt zur Finanzierung der Betriebskosten der Kindertageseinrichtung bei (Personal- und Sachkosten). Er ist daher während des ganzen Tageseinrichtungsjahres, auch in den Ferien, Krankheitszeiten und sonstigen Fehlzeiten zu entrichten. Die in Ziff. 2 u. 5 genannten Schließungs- und Fehlzeiten befreien ebenfalls nicht von der Beitragspflicht, auch nicht anteilig.


6.2 Der Träger kann den monatlichen EIternbeitrag mit Rücksicht auf die Kostenentwicklung, durch schriftliche Erklärung neu festsetzen (§ 315 BGB). Die beitragspflichtigen EItern bzw. Sorgeberechtigten erklären sich durch den Abschluss des Betreuungsvertrages hiermit einverstanden. Jeder neu festgesetzte Beitrag wird den Eltern /Sorgeberechtigten rechtzeitig mitgeteilt. Der neue Beitrag ist ab dem Kalendermonat zu zahlen, der der Mitteilung nachfolgt.


6.3 Der EIternbeitrag ist bis spätestens zum 15. des laufenden Monats auf das, im Einlegeblatt oder in sonstiger Weise, mitgeteilte Konto zu entrichten. Nach Möglichkeit soll vom bargeldlosen Zahlungsverkehr Gebrauch gemacht werden, um das Abrechnungsverfahren zu vereinfachen. Auf Anforderung des Trägers sind die jeweils gültigen Kontodaten der Sorgeberechtigten schriftlich mitzuteilen. Die Teilnahme an einem Beitragseinzugs- bzw. Dauerauftragsverfahren nach Wahl des Trägers kann nur verweigert werden, wenn wichtige Gründe vorliegen. Die Sorgeberechtigten verzichten, sofern rechtlich zulässig, bei SEPA-Lastschriften auf die Vorabankündigung (sog. Pre-Notification). Die Fälligkeiten der regelmäßigen Beiträge werden per Aushang oder in der üblichen Form bekannt gegeben. Anderenfalls erfolgt bei Zahlung durch SEPA- Lastschriften die Vorabankündigung (sog. Pre-Notification) spätestens einen Werktag vor der Belastungsbuchung.


6.4 Die Mittagsverpflegung in den Kindertagestätten sowie die Kosten für Getränke sind nicht im EIternbeitrag enthalten und werden monatlich (zusätzlich gesondert) berechnet. 


6.5 In Härtefällen kann unter den Voraussetzungen des § 90 des Sozialgesetzbuches VIII (Kinderund Jugendhilfegesetz) und der §§ 12 und 22, Abs. 1, Satz 2 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) eine Ermäßigung oder Übernahme des EIternbeitrages beim Jugendamt oder Sozialamt beantragt werden. Ggf. kann die Leitung hierzu Auskunft erteilen. Folgeanträge sind von den Sorgeberechtigten rechtzeitig zu stellen. Wird eine Kostenübernahme abgelehnt, muss von den Sorgeberechtigten umgehend eine Einzugsermächtigung oder ein Dauerauftrag entsprechend Ziff. 1.5. vorgelegt werden. 


6.6 Die Sorgeberechtigten werden auf Anforderung des Trägers die Ansprüche gegen den jeweiligen Sozialhilfeträger auf Beitragsübernahme (Ziff. 6.5) durch entsprechende Erklärung (in der Regel im Betreuungsvertrag) an den Träger der Kindertagesstätte zur direkten Einziehung abtreten.

Geburtstag

Geburtstagsfeier in der Kita

Die Feier des Geburtstags im Kindergarten ist eine liebgewonnene Tradition, die immer auch ein Gemeinschaftserlebnis für die Gruppe ist.

Was diese Traditionenbetrifft, hat Corona dazu geführt, dass wir einige Dinge in der Kita ändern mussten - zum Beispiel die Auswahl der Speisen, die Ihr Kind mitgebracht hat.

Für Sie als Eltern war es oftmals schwierig im Zuge der Pandemie einen „richtigen“ Kindergeburtstag zuhause zu feiern, somit stieg dessen Bedeutung in der Gemeinschaft der Kindergartengruppe.

Irgendwo zwischen Kuchen, Kerzen und Geschenken haben wir nun innegehalten und uns darauf besonnen was wirklich wichtig ist: Die Würdigung des (Geburtstags)Kindes.

Wie wir feiern

Die Geburtstagsfeiern in den jeweiligen Gruppen haben einiges gemeinsam und sind zum Teil auch etwas unterschiedlich. In der einen Gruppe sitzt das Kind auf d e m Geburstagsstuhl, in der anderen darf es d i e Geburtstagskrone tragen.

Im Geburtstagskreis darf das Kind sich Lieder und Spiele wünschen. Ein Highlight für die Kinder ist die „Geburtstagskiste“, die voller kleiner Geschenke ist. Ringe, Haarspangen, Autos, Büchern,… es gibt eine kleine Auswahl. Meist bringen Die Kinder auch etwas von zuhause mit. Hierzu möchten wir Sie auf diesem Wege informieren was ihr Kind mitbringen kann.


5 Faustregeln:

· Für jedes Kind der Gruppe ein Teil .

· Alles was ich ohne Besteck essen kann.

· Alles was verzehrfertig ist. (ohne waschen und schnippeln, aufwärmen, backen,..)

· Nur Dinge, die in der Kita (fertig)gegessen werden.

· Mit den ErzieherInnen der Gruppe vorher absprechen 😊

Geburtstagssingen

Immer dann, wenn ein Gemeindemitglied in Volkmarsen 75,80,85,90,95,100, 101,102,103,... Jahre alt wird, besuchen, mit ein Paar Kindern, das "Geburtstagskind" und bringen ein Ständchen und überreichen ein kleines Geschenk.

Die Senioren werden im Vorfeld gefragt, ob sie einen "Geburtstagsbesuch" wünschen.

Gespräche

...nicht nur zwischen Tür und Angel.


Diese Gesprächsformen bieten wir:

  • Infogespräch - meist im Rahmen der Anmeldung
  • Aufnahmegespräch - Absprachen zur Gestaltung der Eingewöhnung
  • Feedback Eingewöhnung - Austausch über die ersten Wochen im Kindergarten
  • Geburtstagsgespräche - jährliches Entwicklungsgespräch
  • Feedback Gruppenwechsel - nachdem internen Gruppenwechsel erhalten Sie ein kurzes Feedback
  • Elternsprechtag - für Schlaufüchse
  • Teilhabeplanung - für Kinder mit anerkanntem Förderbedarf
  • anlassbezogene Gespräche - nach Bedarf


Getränke

Im Kindergarten gibt es Mineralwasser und ungesüßten Tee.

Gesundes Frühstück

In jeder Gruppe gibt es einen festen Tag in der Woche, an dem wir ein Frühstück bereitstellen.

  • Dienstag: Mäuse
  • Mittwoch: Marienkäfer
  • Donnerstag: Schmetterlinge
  • Freitag: Igel

Gruppen

In unserer Kita gibt es vier Gruppen.

  1. Marienkäfer - ab 3 Jahren - Gruppenstärke 25 Kinder
  2. Igel - ab 3 Jahren - Gruppenstärke 25 Kinder
  3. Mäuse - ab 2 Jahren U-3 - Gruppenstärke 22 Kinder
  4. Schmetterlinge - ab 2 Jahren U-3  - Gruppenstärke 22 Kinder

Die zukünftigen Schulkinder treffen sich gruppenübergreifend unter dem Namen "Schlaufüchse" und der Jahrgang davor nennt sich bei uns "Schleichgänse"

Gruppenwechsel

Immer dann wenn die Schlaufüchse Schule kommen werden Kita-Plätze frei. Die Schlaufüchse sind in der Regel alle in der Igel- oder Marienkäfergruppe. Wenn diese eingeschult werden, werden die freigewordenen Plätze  an die ältesten Kindern aus der Mäuse- und Schmetterlingsgruppe vergeben. Dadurch werden in den beiden sogenannten U-3 Gruppen Plätze für Neuaufnahmen frei.


H

Hausschuhe

Alle Kinder brauchen in der Kita Hausschuhe. Im Sommer können die Kinder ihre Sandalen anbehalten, doch im Herbst und Winter sind Hausschuhe wichtig. Gerne können Sie Ihrem Kind auch die Sandalen des Sommers als Hausschuhe geben. Ein fester Sitz ist sinnvoll, da die Kinder die Schuhe auch im Turnraum tragen. Rutschesocken sind nicht geeignet, da die Kinder auch in die Waschräume gehen und hier ist der Boden oftmals etwas nass.

Hilfe

Homepage

Auf unserer Homepage finden Sie alle wichtigen und wesentlichen Informationen rund um unsere Einrichtung und deren Mitarbeitenden. Aktuelle Themen werden aufgegriffen und die Homepage wird regelmäßig aktualisiert. Zudem finden Sie dort auch wichtige Formulare, die Sie ausdrucken und ausfüllen können.

I

Informationen

Die Wege der Informationen in unserer Kita scheinen manchmal unübersichtlich. Wer bekommt wann, welche Information und wie? Uns gelingt es oft nicht alle Eltern über ein Medium zu erreichen, daher bieten wir unterschiedliche Wege an.


Postfach:

  • Elternbriefe
  • Terminkalender
  • Einladungen
  • Einverständnisserklärungen
  • Mahnungen
  • Bescheinigungen

Aushang am Eingang 

  • Meldepflichtige Krankheiten
  • allgemeine Kita Informationen

Gruppentür (daran und daneben)

  • gruppeninterne Infos
  • Ausflüge
  • Geburtstage
  • Turntage
  • gem. Frühstück
  • Projekte

Glaswand vor der Küche

  • Info zum Waldtag
  • Infos des Elternbeirates
  • Speiseplan
  • von Eltern für Eltern
  • Infos aus der Umgeung

Tafel (steht meist mitten im Weg)

  • Erinnerungen
  • kurzfristige Infos

Homepage

  • Feste und Feiern
  • Termine
  • Gebühren
  • Hilfsangebote
  • Speiseplan
  • ....

Mitarbeitende

  • Entwicklungsstand des Kindes
  • Gruppenthemen
  • und vieles mehr
  • ....sprechen Sie uns an!


Infos von Ihnen an uns

  • Persönlich
  • Email
  • Telefonisch
  • Schriftlich

Inklusion/Integration

Inklusion beschreibt eine Pädagogik der Vielfalt, die nur durch aktive Beteiligung der Einzelnen umzusetzen ist. Unsere Auffassung von inklusiver Arbeit ist die ganzheitliche Förderung aller Kinder, mit und ohne Beeinträchtigung bei voller Anerkennung ihrer Gleichwertigkeit und Verschiedenheit. 


In unserer Kita planen wir so, dass es allen Kindern mit ihren unterschiedlichen Fähigkeiten und Begabungen möglich ist ein Teil einer Gemeinschaft zu sein, sich als gleichwertig zu erleben und den Tag mitzugestalten. 


Durch die Gespräche mit den Kinder und ihren Familien, aber auch im Austausch mit anderen Institutionen wie Therapeuten, Frühförderstellen, Kinderärzten, Übungsleitern des Sportvereins, etc. stellen wir sicher, dass dies für jedes Kind gelingen kann.

J

Jahreskreis

Die großen Feste in  unserem Jahreskreis richten sich nach dem Kirchenjahr  und sind Orientierung für unser pädagogisches Wirken.


Weihnachten - 25.Dezember

Wir feiern die Geburt Jesu - Gottes Sohn - Er kam um mit uns Menschen zu leben. Die vier Wochen vor Wochen heißen Advent. Mit dem Advent beginnt das Kirchenjahr.


Dreikönigsfest (Erscheinung des Herrn) - 6. Januar

Es wird der Besuch der drei Weisen aus dem Morgenland gefeiert. Sie kamen, weil sie Jesus als König der Juden erkannten.


Ostern - am Sonntag nach den ersten Frühlinggsvollmond

Das wichtigste unserer Feste. Jesus hat den Tot besiegt, das wollen wir feiern. Die vierzig Tage vor Ostern nennen wir Fastenzeit. Wir bereiten uns auf Ostern vor und verzichten auf einige Dinge, die uns im Alltag sehr ablenken.


Christi Himmelfahrt - 40 Tage nach Ostern

Hier wurde Jesus zum letzten Mal von seinen Freunden gesehen. Er fuhr danach direkt in den Himmel auf.


Pfingsten - 50 Tage nach Ostern

An diesem Tag hat Jesus den Heiligen Geist auf die Erde zu seinen Aposteln geschickt. Diese haben Danach die gute Nachricht von Jesus auf der ganzen Welt verkündet.


Mariä Himmelfahrt - 15. August

Marias Eintritt in die Ewigkeit.


Allerheiligen - 1. November

Wir feiern alle Heiligen aller Zeiten.

K

Kinderschutz

Durch unsere Arbeit leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Kinderschutz.


  • Unsere Kirchengemeinde stellt durch ein geregeltes Einstellungsverfahren sicher, dass bei neuen Mitarbeiter/innen neben der fachlichen Qualifikation auch die persönliche Eignung vorliegt.
  • Dazu wird von den Mitarbeitern/innen ein erweitertes polizeilich es Führungszeugnis eingefordert welches alle 5 Jahre neu vorgelegt werden muss. 
  • Alle Mitarbeitenden unterzeichnen einen Verhaltenskodex.
  • In unserer Kita tolerieren weder diskriminierendes, gewalttätiges noch grenzüberschreitendes sexualisiertes Verhalten in Wort oder Tat. Wir beziehen dagegen aktiv Stellung.
  • Sollten wir Grenzverletzungen wahrnehmen, leiten wir die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen ein.
  • Wir bieten Kindern und Personensorgeberechtigten in Gefährdungsfällen Unterstützung an und erfahren selbst konkreten, koordinierten Beistand
  • Die Mitarbeitenden unserer Kita gestalten ihre Arbeit transparent beziehen die Kinder und Personensorgeberechtigten bei der Gefährdungseinschätzung mit ein. (Ausnahme: Akute Gefährdung)



Auszug aus dem Betreuungsvertrag


Mitwirkung bei Maßnahmen zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII und Zustimmung zur Datenweitergabe im Interesse des Kindes 


8.1 Die Sorgeberechtigten sind damit einverstanden, dass der Träger, die Leitung und die MitarbeiterInnen der Einrichtung im Rahmen der sich aus § 8a SGB VIII ergebenden Mitwirkung am Schutzauftrag zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdung auch in Bezug auf das nach diesem Vertrag aufgenommene Kind und die eigene Person die gesetzlich vorgesehene Maßnahmen prüfen und gegebenenfalls durchführen. 


8.2 Die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, - soweit sie nicht selbst betroffen sind - an den vom Träger nach den gesetzlichen und sonstigen rechtlichen Vorgaben zu ergreifenden Maßnahmen zur Aufklärung und Abwendung von Gefahren für das Wohl ihres Kindes mitzuwirken. 


8.3. Die Sorgeberechtigten stimmen zu, dass personenbezogene Daten und Erkenntnisse, die dem Träger bei Prüfung oder Durchführung von Maßnahmen im Rahmen seines Schutzkonzeptes nach § 8 a SGB VIII bekannt werden, von diesem im Schutzinteresse des Kindes an das zuständige Jugendamt oder die sonstigen zuständigen staatlichen Stellen weitergegeben werden dürfen.

Kita-Ausschuß

Aus dem bestehenden Verwaltungsrat heraus wurden drei Mitglieder benannt, die sich im besonderen Maß um die Belange der Kindertagesstätte kümmern.

Neben den benannten Vertretern des Verwaltungsrates, ist die Einrichtungsleitung Mitglied dieses Gremiums, welches definierte Entscheidungsbefugnisse hat.

Krankheit

Sollte Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Kita kommen können, bitten wir Sie sich unter 05693-459 zu melden. Zum Schutz aller Kinder und Mitarbeitenden sind folgende Genesungszeiten bis zur Wiederzulassung in die Kita einzuhalten:


Aus dem Betreungsvertrag


5.1 Bei fiebrigen Erkältungskrankheiten, Auftreten von ansteckenden Hautausschlägen, Erbrechen, Durchfall, Fieber und ähnlichen Erkrankungen, sowie bei einer Verlausung, sind die Kinder im Interesse aller die Tageseinrichtung besuchenden Personen zu Hause zu behalten. In schwerwiegenden Fällen kann die Leiterin/ der Leiter den Besuch eines kranken Kindes untersagen. 


5.2 Für die Regelung in Krankheitsfällen, insbesondere bei der Wiederaufnahme des Kindes in die Einrichtung nach Krankheit ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG) mit seinen nach Abschnitt 6. erlassenen Richtlinien für den Besuch bzw. die Wiederaufnahme maßgebend.


5.3 Ansteckende Krankheiten nach § 34 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind: Cholera, Diphterie, Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC), virusbedingtes hämorrhagisches Fieber, Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis, Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte), Keuchhusten, ansteckungsfähige Lungentuberkulose, Masern, Meningokokkenlnfektion, Mumps, Paratyphus, Pest, Poliomyelitis, Scabies (Krätze), Scharlach oder sonstige Streptococcus pyogenes-lnfektionen, Shigellose, Typhus abdominalis, Virushepatitis A oder E oder Windpocken. Kinder, die an o.g. Krankheiten erkrankt sind oder dessen verdächtig oder die verlaust sind, dürfen die der Tageseinrichtung dienenden Räume nicht betreten, benutzen und an Veranstaltungen der Einrichtung nicht teilnehmen, bis nach dem Urteil des behandelnden Arztes oder des Gesundheitsamtes eine Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Dies gilt auch für Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und an infektiöser Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtigt sind. Die vorgenannten Bestimmungen gelten darüber hinaus gemäß § 34 Abs. 3 IfSG teilweise auch für EItern, Geschwister und sonstige Personen innerhalb der Wohngemeinschaft, soweit nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung besteht. Die Kindertagesstätte kann bei Vorliegen entsprechender Symptome eine ärztliche Bescheinigung (Attest) verlangen. Evtl. entstehende Kosten sind von den Sorgeberechtigten zu tragen. 


5.4 Ausscheider von Vibrio cholerae O 1 und O 139, Corynebacterium diphteriae, Toxin bildend, Salmonella Typhi, Salmonella Paratyphi, Shigella sp. und enterohämorrhagischen E. coli (EHEC) dürfen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes unter Beachtung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen die Räume der Einrichtung betreten oder an Veranstaltungen teilnehmen.


5.5 Der Träger und sein Erziehungspersonal können im Einzelfall nur dann einem Kind während der Betreuung im Kindergarten Medikamente verabreichen, wenn die Sorgeberechtigten eine (von der kirchlichen Aufsicht freigegebene) Haftungsfreistellungserklärung für Träger und Betreuungspersonal unterzeichnet haben und nach dieser Erklärung die Art und Weise der Verabreichung durch eine ärztliche Anweisung geregelt ist. Außerdem muss die Verabreichung für das i. d. R. medizinisch nicht ausgebildete Erziehungspersonal im Sinne von Ziffer 7.4 leistbar und zumutbar sein. Ein entsprechendes Formular hierzu erhalten Sie bei der Kindertagesstättenleitung. 


5.6 Besonderheiten der körperlichen und geistigen Entwicklung des Kindes, sowie allergische Reaktionen und Lebensmittelunverträglichkeiten sind im auszufüllenden Anmeldebogen (Ziffer 6) anzugeben.

Kündigung

Aus dem Betreuungsvertrag


7.1 Bei Kündigung des Betreuungsvertrages gilt das Kind mit Ablauf der Kündigungsfrist als abgemeldet. Die ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von sechs Wochen nur zum 31.3., 31.7. und 30.11. eines jeden Jahres zulässig. Bei Nichteinhaltung der Frist wird die Kündigung zum nächstmöglichen Termin wirksam. 


7.2 Der EIternbeitrag ist so lange zu entrichten, bis die Kündigung wirksam wird. 


7.3 Aus wichtigem Grund (z.B. Wohnungswechsel, mehrmonatige schwere Erkrankung) ist eine schriftliche Kündigung mit einer Frist von einem Monat auf den Schluss des Kalendermonats zulässig. 


7.4 Der Träger kann den Betreuungsvertrag des Weiteren mit einer Frist von einem Monat auf den Schluss eines Kalendermonats kündigen, wenn: - das Kind ohne Angabe von Gründen länger als 5 zusammenhängende Tage oder mehr als 10 Tage während eines Zeitraums von 4 Wochen fehlt, - das Kind besonderer Hilfe bedarf, die die Kindertageseinrichtung nach der vorhandenen sachlichen oder fachlich personellen Ausstattung nicht leisten kann, - nicht absehbar ist, wann bei einer Krankheit nach Ziff. 5 ein gefahrloser Besuch der Einrichtung wieder möglich sein wird, - die Sorgeberechtigten trotz vorheriger schriftlicher Mahnungen ihren Verpflichtungen aus dem Betreuungsvertrag nicht oder nicht vollständig nachkommen, insbesondere für zwei aufeinander folgende Monate mit der Zahlung des Elternbeitrages im Verzug sind oder - die Stadt/Gemeinde etwa durch finanzielle Förderbedingungen verbindliche Vorgaben für die Aufnahme oder den Verbleib von Kindern in der Einrichtung macht. 


7.5 Die Kündigung muss schriftlich oder zu Protokoll der Leitung erfolgen. Die Kündigung des Trägers bedarf ebenfalls der Schriftform. 


7.6 Beim Übergang in die Schule ist keine besondere Kündigung erforderlich. Die Sorgeberechtigten werden die Kindergartenleitung unverzüglich informieren, sobald Ihnen der Einschulungstermin bekannt gemacht wurde. Der Vertrag endet in diesem Fall zum 31. Juli. Sollte die Einschulung erst im August oder September des Jahres erfolgen, ist eine Verlängerung des Betreuungsvertrages soweit Plätze vorhanden sind schriftlich zu vereinbaren. Die Elternbeiträge sind in diesem Fall von den Sorgeberechtigten zu tragen, sofern keine anderweitige Erstattung erfolgt (z.B. Bambini-Programm).

L

Liebe

"Ein gebot gebe ich euch: Liebt einander!

Wie ich euch geliebt habe, so sollt auch ihr einander lieben"

(Joh13,34)


Das sagte Jesus seinen Freunden beim Abendmahl. Das ist wohl eine gute Zusammenfassung unseres Glaubens. Gott ist Liebe.

M

Medikamente

Wenn Ihr Kind während der Kitazeit ein Medikament verabreicht bekommen muss, geht das nur mit einer ärztlichen Anweisung. Zudem wird das Medikament den Fachkräften überreicht und befindet sich nicht in der Tasche des Kindes. Kranke Kinder werden zu Hause betreut. (siehe unter dem Punkt Krankheit)

Mittagessen

Alle Kinder, die länger als 13.00 Uhr angemeldet sind, bekommen ein warmes Mittagessen für je 3,30€. Das Essen beginnt zwischen 12.00 und 12.15 Uhr.

Die Kinder essen in vier bis fünf Gruppen mit ein oder zwei Mitarbeitenden. Das Essen wird warm angeliefert. Den Speiseplan finden sie hier:

Mittagsschlaf

Die Kinder können bei uns nach nach dem Mittagessen  in ihren Bettchen schlafen. Auch während des Vormittags oder am späten Nachmittag haben die Kinder zu jeder Zeit die Möglichkeit, sich auszuruhen. Hin-und wieder kommt es vor, dass ein Kind in der Bücherecke oder auf dem Schoß einschläft. So ein Tag im Kindergarten ist anstrengend - und schön. Ob ein Kind schlafen möchte, bestimmt es selbst, niemand muss aber jeder darf schlafen.

N

Notfall

Das Leben ist nicht immer planbar. Manchmal tritt ein Notfall ein. Notfälle im Sinne von Unfällen behandeln wir so gut wir können, ggf. schalten wir den Rettungsdienst ein. Sie werden in jedem Fall informiert.


Sollten Sie einen Notfall haben, der beispielsweise zu einem Betreuungsengpass führt, sprechen Sie uns an. Wir finden gemeinsam eine Lösung.


Ein ernsthafter Notfall, der es Ihnen nicht ermöglicht Ihr Kind bis zum Ende der Öffnungszeit abzuholen, kommt selten vor, aber er kommt vor.


Hierfür ist die von Ihnen ausgefüllte Notfallliste von großer Bedeutung. Erreichen wir Sie nicht - rufen wir die Liste Ihrer Notfallkontakte der Reihe nach an. Kinder, die nicht innerhalb einer Stunde nach Schließung abgeholt wurden, ohne dass eine Information an uns herangetragen wurde oder wir jemanden erreichen, melden wir der Polizei. In diesem Fall müssen wir von einem gravierendem Notfall Ihrerseits ausgehen (Verkehrsunfall o.ä.). 

O

Öffentlichkeitsarbeit

Der Grundgedanke unserer Öffentlichkeitsarbeit ist das Anliegen, in der Öffentlichkeit Aufmerksamkeit für die unterschiedlichsten Angebote unserer Einrichtung zu schaffen. Wir möchten unsere Arbeit, Leistungen, Erfolge und besondere Aktivitäten nach außen kommunizieren, sodass Sie gut informiert sind.


Wir nutzen hierzu zum Einen unsere Dokumentationen, die im Kindergarten präsentiert werden, diese ist oft sehr zeitnah und gruppenspezifisch.


Durch die Beiträge im Tandem erfährt auch die Kirchengemeinde, was in "ihrer Kita" los ist.


In Zeitungsartikeln wird auch regional auf besondere Ereignisse in der Kita aufmerksam gemacht, diese sind oft mit einem für uns bedeutsamen Thema wie Hilfsbereitschaft, Engagement für die Umwelt, Bildung,etc verknüpft. 


Über unsere Homepage können wir zum Einen sehr schnell und aktuell informieren und zum Anderen auch etwas über das Selbstverständnis unserer Arbeit mitteilen.


Alle diese Medien können Zeugnis unseres Wirkens sein, jedoch nur, wenn die Inhalte stimmen und von allen getragen werden.


P

Pädagogik

Unsere pädagogische Arbeitet richtet sich an folgenden Papieren aus:

Parken

Vor der Kita gibt es vier Mitarbeiterparkplätze. Für Eltern gibt es die Möglichkeit an der Straße in Fahrtrichtung zu parken. Dabei ist bitte zu beachten, dass die gezackten Linien freigehalten werden, um die Ausfahrt z.B. für Einsatzfahrzeuge nicht zu blockieren. Mitarbeitende, die keine Parkplatz auf dem Mitarbeiterparkplatz bekommen, parken auch an der Straße in Fahrtrichtung.

Portfolio

In unserer Kita bekommt jedes Kind einen Portfolio-Ordner. Hier werden Bilder, Fotos und für das Kind bedeutsame Geschichten gesammelt. In der Pädagogik ist die Portfolioarbeit eine strukturierte Bildungs- und Entwicklungsdokumentation.

Bestimmt zeigen die Kinder Ihnen gerne ihre Ordner, wenn Sie sie fragen. Vielleicht haben Sie Ihr Kind auch schon einmal mit dem Ordner auf dem Teppich liegen oder am Tisch sitzen sehen. Die Kinder sind meist sehr stolz auf Ihre Ordner und schauen sie sich immer wieder alleine oder mit andern Kindern an.

Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat gestaltet das Gemeindeleben in unserer Gemeinde. Zu den amtlichen Mitgliedern gehören Pfarrer Fischer und die pastoralen Mitarbeiter wie Alexander von Rüden und Gisela Mihm. Aus der Kirchengemeinde werden alle vier Jahre, 10 Gemeindemitglieder gewählt. Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe, in allen Fragen, die die Pfarrgemeine betreffen, beratend oder beschließend mitzuwirken. Ein Mitglied des Pfarrgemeinderates ist auch Mitglied des Elternbeirates unserer Kita.

Q

Qualität

Wenn sie mehr über die Qualitätsanforderungen in unserer Kita erfahren wollen, dann schauen sie hier:

R

Rauchen

Bitte vor dem Törchen. Das Rauchen ist auf dem Gelände der Kita nicht gestattet. Auch bei Veranstaltungen der Einrichtung wie dem Sommerfest oder dem Adventsfenster.

Räumlickkeiten

  1. Büro
  2. Personalzimmer
  3. Spatzennest (Intensivraum)
  4. Tigerentenraum (Intensivraum)
  5. Cafeteria (Früchstücks-und Intensivraum)
  6. Turnhalle (Mehrzweckraum)
  7. Marienkäfergruppe
  8. Igelgruppe
  9. Mäusegruppe (U3)
  10. Schmetterlingsgruppe (U-3)
  11. Materialkammer
  12. Waschraum 1 (1 Toilette)
  13. Waschraum 2 (2 Toiletten)
  14. Waschraum 3 (4 Toiletten)
  15. Duschraum
  16. Personaltoilette
  17. Wickelraum
  18. Wickel-und Ruheraum
  19. Personalgaderobe
  20. Küche, incl. Kinderküche

Rechte

Die Kinderrechte sind aufgeschrieben in der "Konvention über die Rechte des Kindes“, auch Kinderrechtskonvention genannt. Die UN-Kinderrechtskonvention definiert 41 Rechte. Die UN-Kinderrechtskonvention umfasst insgesamt 54 Artikel. Aus diesen ergeben sich 41 einzelne Rechte für Kinder.



Das sind die wichtigsten Kinderrechte:


1. Alle Kinder haben die gleichen Rechte.

Kein Kind darf benachteiligt werden. Kinder haben das Recht, so gesund wie möglich zu leben.


2. Kinder haben ein Recht auf Schutz und Fürsorge durch ihre Eltern.

Wenn Eltern ihre Kinder vernachlässigen oder misshandeln, muss der Staat dafür sorgen, dass die Kinder einen neuen Lebensplatz bekommen.


3. Jedes Kind hat ein Recht auf eine Identität und auf Familie.

Dazu gehört das Recht auf einen Namen, eine Geburtsurkunde und Nationalität.


4. Kinder dürfen nicht willkürlich von ihrer Familie getrennt werden.


5. Kinder haben nicht nur ein Recht auf Bildung, sondern auch die Pflicht zum Schulbesuch.

 

6. Kinder haben das Recht auf Erholung und Spiel.

Es muss also auch genügend Platz und Raum dafür zur Verfügung stehen.


7. Kinder haben das Recht, sich zu informieren, eine eigene Meinung zu haben und an Entscheidungen beteiligt zu werden, die sie betreffen.

Das gilt im alltäglichen Leben wie auch beispielsweise im Fall einer Scheidung. Hier müssen die Kinder angehört werden, bei wem sie zukünftig leben wollen.


8. Jedes Kind hat das Recht auf einen bestimmten Lebensstandard.

Sind Eltern dazu nicht aus eigener Kraft in der Lage, muss der Staat den Eltern Unterstützung bieten.


9. Kinder dürfen nicht arbeiten oder ausgebeutet werden.


10. Kinder müssen vor körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt geschützt werden.

 Erst 2000 wurde in Deutschland das „Recht auf eine gewaltfreie Erziehung“ festgeschrieben. Bis dahin waren Schläge als „Erziehungsmaßnahme“ nicht verboten.


11. Behinderte Kinder haben ein besonderes Recht auf Fürsorge und auf ein aktives und möglichst selbstständiges Leben.


12. Kinder brauchen besonderen Schutz im Krieg und auf der Flucht.

Quellenangabe: Jugendstiftung Baden-Württemberg

S

Sakramente

An wichtigen Stationen in unserem Leben erfahren wir durch die 7 Sakramente etwas über Gottes Liebe.

  1. Taufe - Der Täufling tritt in die Familie der Christen ein.
  2. Firmung - - Der Christ empfängt den Heiligen Geist.
  3. Eucharistie - Jesus wird wahrhaft gegenwärtig, wenn der Priester Brot und Wein verwandelt.
  4. Beichte - Bei der Beichte wird uns im Namen Jesu verziehen.
  5. Ehe - Das Ehepaar wird zu einem Zeichen für Gottes Liebe.
  6. Weihe - Die Ernennung zum Diakon, Priester oder Bischof.
  7. Krankensalbung - Der Kranke empfängt Gottes Kraft

Schlaufüchse

Schlaufüchse werden die Kinder im letzten Kindergartenjahr genannt. Vorher werden sie Schleichgänse genannt.

Schleichgänse

Schleichgänse werden die Kinder genannt, die im Folgejahr Schlaufüchse werden. Also der zweitälteste Jahrgang in unserer Kita.

Sprachförderung

Sprache ist der Schlüssel zur Bildung. Seit gut 10 Jahren ist Frau Rose als Sprachförderkraft und Erzieherin in unserer Kita tätig. Sie fördert die Kinder mit Sprachförderbedarf mit Hilfe des Sprachförderprogramms „Flink“ (für 2 -3 Jährige ) und „Kon Lab“ (für 3-6 Jährige ). Auf kindgerechte, einfühlsame Weise begeistert sie die Kinder regelmäßig in Kleingruppen. Besonders die Bedürfnisse von Kindern mit Migrationshintergrund und Kinder mit Entwicklungsverzögerung werden berücksichtigt.

Für die „Schlaufüchse“ findet im letzten Kindergarten das Würzburger Trainingsprogramm Hören-Lauschen-Lernen statt.  Ziel ist es das phonologische Bewusstsein zu stärken.

Darüber hinaus findet die alltagsintegrierte Sprachförderung täglich für alle Kinder im Kindergartenalltag statt. Sie wird von allen pädagogischen Mitarbeitenden umgesetzt. 

T

Teestündchen

Ab 15 Uhr machen die Kinder, die noch angemeldet sind, das sogenannte ,,Teestündchen“. Hierbei können sie nochmal eine kurze Spielpause einlegen und ein paar Snacks zu sich nehmen. Diese bringen die Kinder von zu Hause mit. Bitte packen Sie ihrem Kind eine Kleinigkeit in die Tasche, was am Nachmittag verzehrt werden kann. An manchen Tagen gibt es auch mal die Möglichkeit, Übriggebliebenes, z.B. vom ,,Gesunden Frühstück“, zu verzehren, falls die Kinder noch was davon essen möchten.

Termine

Termine teilen wir Ihnen in der Regel  über einen Terminplan mit. Die Termine der Kita finden sie hier:

Sollten Sie Termine haben, die Sie mit Ihrem Kind wahrnehmen müssen, bitten wir Sie uns dies mitzuteilen, damit wir den Tagesablauf gut planen können. Manchmal gibt es Termine, bei denen Eltern unsere Unterstützung wünschen. In diesem Fall bitten wir Sie uns anzusprechen (Termine im SPZ, Berichte für Arzttermine, sonstiges)

Träger

Der  Träger unser Kita ist die Kirchengemeinde. Die Kirchengemeinde wird durch zwei Gremien geführt und gestaltet. Den Pfarrgemeinderat und den Verwaltungsrat. Der Letztere trägt die organisatorische und rechtliche Gesamtverantwortung für uns. Der Verwaltungsrat ist für das Gebäude der  Kita  zuständig, den Betrieb und die Betriebskosten sowie für Personal, Ausstattung der Räume und die Einhaltung aller gesetzlicher Vorschriften. 

Der  Verwaltungsrat  stellt das Personal ein und fungiert als Arbeitgeber. Er ist das höchste Gremium und Rechtsträger Kirchengemeinde. Er besteht aus dem Pfarrer und sechs ehrenamtlichen Gemeindemitgliedern, die von den Kirchenmitgliedern gewählt wurden.  Drei der ehrenamtlichen Verwaltungsratsmitglieder bilden den Kita-Ausschuß. Dieser Ausschuß ist auch Mitglied des Elternbeirates.

 

UVW

Urlaub

Auch außerhalb unserer Ferien fahren einige Familien in Urlaub. Wir bitten Sie uns zu informieren. Es ist auch für die Kinder in der Gruppe wichtig zu wissen, ob der Freund oder die Freundin heute kommt.

Versicherung und Haftung

Aus dem Beteuungsvertrag


4.1 Die Kinder sind nach § 2 Nr. 8a Sozialgesetzbuch VII (SGB VII), gegen Unfall versichert: 

- auf direktem Weg von und zu der Kindertageseinrichtung, 

- während des Aufenthaltes in der Einrichtung und 

- während aller Veranstaltungen der Kindertageseinrichtung außerhalb ihres Grundstückes (Spaziergang, Feste und dergleichen).

Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht jedoch nur für Personenschäden, nicht für Sachschäden und die Gewährung von Schmerzensgeld.


4.2 Alle Unfälle, die auf dem Wege von und zu der Kindertageseinrichtung eintreten und eine ärztliche Behandlung zur Folge haben, sind der Leitung der Kindertageseinrichtung unverzüglich zu melden, damit die Schadensregulierung eingeleitet werden kann. 


4.3. Die Haftung des Trägers ist auf den Umfang beschränkt, der durch den vorgenannten Versicherungsschutz umschrieben ist, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von Personen gehandelt wurde, die dem Träger zuzurechnen sind.

Vertrag

Zwischen den Personensorgeberechtigten und der Kirchengemeinde wird der sogenannte Betreuungsvetrag geschlossen. Mit der Vertragsunterzeichnung erklären sich die Personensorgeberechtigten mit den Betreuungsvertragsbedingungen und dem Konzept der Kita einverstanden.

Der Vertrag ist wirksam wenn alle Personensorgeberechtigten und zwei Vertreter der Kirchengemeinde diesen unterzeichnet haben. Eine vorzeitige Vertragskündigung ist nur möglich, wenn alle Sorgeberechtigten der Kündigung zustimmen.


Vorlesewoche

Die Vorlesewoche ist ein fester Bestandteil im Kindergartenjahr geworden. In der Woche um den "Bundesweiten Vorlesetag" findet im Kindergarten die Vorlesewoche mit ehrenamtlichen Lesepaten statt.


Wir sehen das Vorlesen als elementaren Bestandteil der Bildungsarbeit an, denn das Vorlesen fördert

  • das Sprachverständnis
  • den Spracherwerb
  • regt die Phantasie an
  • vermittelt Wissen
  • stärkt die Beziehung
  • fördert die Konzentration
  • ...und vieles mehr Der Bundesweite Vorlesetag ist seit 2004 Deutschlands größtes Vorlesefest und eine gemeinsame Initiative von DIE ZEIT, Stiftung Lesen und Deutsche Bahn Stiftung.

Sollten Sie mal ein Buch zu einem bestimmten Thema suchen, sprechen Sie uns an.

Wald

An dieser Stelle würden wir gerne erzählen, dass wir jede Wochen "unseren Wald" besuchen, doch seit letztem Jahr ist dies nicht möglich.  

Das Dürrejahr 2018 hat dem Wald stark zugesetzt. Bereits seit dem letzten Jahr befallen Borkenkäfer und Pilze mit bisher nicht dagewesener Aggressivität Nadelwälder. Nun zeigen auch die Laubbäume, wie sehr sie unter der Dürre gelitten haben und sterben ab. Försterinnen und Förster von HessenForst weisen darauf hin: Durch absterbende Bäume steigen auch die Gefahren im Wald. Trockene Äste oder ganze Bäume können schon bei leichtem Wind zu Boden stürzen. Diese Verantwortung übernehmen wir vorerst nicht.

Wetterfest

Für uns in der Kindertagesstätte St. Marien ist das Spiel im freien besonders bedeutsam. Daher ist es wichtig, dass die Kinder immer wetterfeste Kleidung zur Verfügung haben. Für die Bereitstellung dieser Kleidung sind die Eltern verantwortlich. Daher sollten die Kinder je nach Jahreszeit, diese Dinge immer dabei haben:

  • Sonnenhut
  • ab 13.00 Uhr Sonnencreme (vorher kommen die Kinder eingecremt)
  • Matschhose, Arbeitshose oder Wechselwäsche
  • Wald-und Wiesenschuhe oder Gummistiefel
  • Jacke mit Kaputze
  • Schal, Mütze,.....

Die Kinder gehen mit der Kleidung raus, die Sie uns zur Verfügung stellen.

Windel

Solange Ihr Kind Windeln braucht, solange trägt es sie. Es gibt keine Regel, dass ein Kind mit drei Jahren keine Windel mehr tragen darf. Für die Kinder stehen zwei Wickelkommoden zur Verfügung. Windeln, Feuchttücher und Pflegeprodukte müssen Sie selber mitbringen.

XYZ

Zecken

Zecken begleiten unseren Kindergartenalltag. Bitte kontrollieren Sie Ihr Kind nach dem Kindergartentag auf Zecken. 


Sollten wir zufällig einen Zeckenbiss feststellen (grundsätzlich erfolgt keine Untersuchung auf Zeckenbefall) informieren wir Sie, die Sorgeberechtigten über den Zeckenbiss. 

Sie können dann ihrem Kind die Zecke entfernen oder einen Arzt aufsuchen. Bei vorherigem schriftlichen Einverständnis kann auch das päd. Fachpersonal diese entfernen. Die Stelle an der die Zecke entfernt wurde, wird mit wasserfestem Stift markiert.Der Zeckenbiss wird dann in unser Verbandsbuch eingetragen.


Zuhause

"Zuhause ist da wo das Herz wohnt."


Wir als Kindertagesstätte, können und wollen auch nicht das Zuhause, der uns anvertrauen Kinder ersetzen. Durch unser Wirken möchten wir Sie in der Erziehung und Bildung Ihrer Kinder unterstützen, daher ist uns der Austausch mit Ihnen wichtig.

Zum Schluss

...freuen wir uns auf eine gute Zusammenarbeit und wünschen allen Familien eine schöne Kindergartenzeit.


Fehlt was?

Bitte schreiben Sie uns, wenn Sie auf Ihrer Suche nicht die passende Antwort gefunden haben. Wir danken Ihnen.

 
 
 
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  •  

    Familiengottesdienst zu Erntedank


     

    Profanierung der Herz-Jesu-Kirche Wettesingen


     

    Sommerliche Familienzeit


     

    Ministrantenwallfahrt nach Rom


     
  •  

    Zeltlager der KjG


     

    Gründungsgottesdienst und Fest der Begegnung


     

    Miteinander zueinander unterwegs


     

    Erstkommunion 2024


     
 

HERZLICH WILLKOMMEN!

Herzlich willkommen auf der Seite der Kirchengemeinde St. Marien, Volkmarsen. Egal ob Sie zufällig unsere Seite angeklickt haben oder ganz bewusst Informationen suchen, seien Sie gegrüßt.

Mit diesen Seiten möchten wir Ihnen unsere etwa 2600 Gemeindemitglieder zählende Pfarrei kurz vorstellen und Ihnen einen Überblick geben über Gottesdienste, Gemeindeveranstaltungen und Ansprechpartner in den verschiedenen Gruppen und Gremien. Sollten Sie Verbindung suchen zu Gruppen und Diensten der Gemeinde, sind wir gerne bereit, Ihnen dabei zu helfen.


Ihr Martin Fischer, Pfarrer