Mentorat missio canonica

m i s s i o – c a n o n i c a


Kirchliche Unterrichtserlaubnis und Missio canonica

 

Auch wenn die kirchliche Unterrichtserlaubnis bzw. Missio canonica nicht vom Mentorat erteilt wird  (das würde auch das Forum Internum verletzen), sondern über die Schulabteilung beim Generalvikar des Bistums Fulda, sollen hier doch einige Informationen gegeben werden.

 

Warum brauchen katholische Religionslehrkräfte eine kirchliche Unterrichtserlaubnis/Missio canonica?

Bedingung für die Erteilung des Religionsunterrichts ist neben der staatlichen Lehrbefähigung auch eine Bevollmächtigung durch die betreffende Kirche bzw. Religionsgemeinschaft, da der Religionsunterricht nach Artikel 7 III des Grundgesetzes eine sog. „res mixta" ist, d.h. eine Angelegenheit in gemeinsamer Zuständigkeit von Staat und Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften.

 

Was bedeutet kirchliche Unterrichtserlaubnis/Missio canonica?

In der katholischen Kirche erfolgt diese Bevollmächtigung durch eine Beauftragung der Religionslehrkräfte durch den Diözesanbischof oder dessen Stellvertreter in Form der  Missio canonica (dt. = „rechtlichen Sendung").


Religionslehrkräften im Vorbereitungsdienst wird zunächst eine auf die Zeit ihrer zweiten Ausbildungsphase (Referendariat) befristete, vorläufige „Kirchliche Unterrichtserlaubnis" auf Antrag erteilt. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung kann die „Missio canonica" als die endgültige kirchliche Beauftragung zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichts beantragt werden.


Die Missio canonica drückt aus, dass die Kirche Vertrauen in die Religionslehrkräfte hat und bestätigt, dass die Religionlehrerin/der Religionslehrer im Sinn und im Auftrag der Kirche Religionsunterricht erteilt. Gleichzeitig ist sie eine Sendung und wird in einem feierlichen Gottesdienst verliehen.

 

Welche Voraussetzungen sind erforderlich zur Erteilung der kirchlichen Unterrichtserlaubnis/Missio canonica?

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen

in der katholischen Kirche getauft (oder nach dem Taufempfang in einer anderen Konfession in diese aufgenommen worden) und gefirmt sein;

• einen lehramtsbezogenen Studiengang im Fach Katholische Theologie an einer Universität mit dem I. Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen haben (für Kirchliche Unterrichtserlaubnis) bzw. den Vorbereitungsdienst mit dem II. Staatsexamen (für Missio canonica);

• während ihres Studiums an der Kirchlichen Studienbegleitung im Mentorat in Kassel bzw. Marburg teilgenommen haben, sofern diese zum Zeitpunkt ihres Studienbeginns (ab Wintersemester 2015/16) bereits als verpflichtendes Angebot bestand;

ihre Bereitschaft erklären, „den Religionsunterricht nach den Lehren und Ordnungen der katholischen Kirche zu erteilen“ [1]


[1] siehe Antrag auf Erteilung der Kirchlichen Unterrichtserlaubnis bzw. Missio canonica.

                

Alle weiteren Informationen zur Beantragung und Erteilung der kirchlichen Unterrichtserlaubnis bzw. Missio canonica finden Sie auf der Homepage der Abteilung Schule - Hochschule - Medien des Bistums Fulda.

Dezernat Religionsunterricht des Bistums Fulda - Antragsunterlagen

 
 

Kontakt

Bischöfliches Generalvikariat
Abteilung Bildung und Kultur - Dezernat Religionsunterricht

Postfach 1153
36001 Fulda

Telefon: 0661/87-289
Telefax: 0661/87-569

Besucheradresse:
Haus der Religionspädagogik
Hinterburg 2
36037 Fulda

E-Mail

 

Internet

Studienbegleitbrief

 
 

Mentorat im Bistum Fulda


Mentorat an der Universität Kassel

Mentorat an der Universität Marburg


 



Telefon Kassel 0561/8705 7775

Telefon Marburg 06422-938500


 
 


© Mentorat  im Bistum Fulda