Ein Kirchenaustritt
muss keine endgültige Entscheidung sein. Menschen, die in die Gemeinschaft der
Kirche zurückkehren wollen, werden mit offenen Armen empfangen. Es gibt
allerdings einige formale Dinge zu beachten.
Sie können nicht
bei dem Amt, bei dem Sie ausgetreten sind, wieder eintreten. Staatliche
Behörden können die Wiederaufnahme in die Kirche nicht leisten. Die
Wiederaufnahme ist kein rein bürokratischer Akt wie der Kirchenaustritt.
Umkehr erfordert
Wiedergutmachung, Zuwendung und Versöhnung mit dem katholischen Glauben. Sie
müssen sich also an einen katholischen Priester Ihres Vertrauens wenden. Dieser
Geistliche wird Sie begleiten und Ihnen helfen, Antworten auf Ihre Fragen zu
finden. Möglicherweise ist auch die Teilnahme an einem Glaubenskurs eine gute
Gelegenheit, einen neuen Zugang und Antworten auf offene Fragen zu bekommen.
Die Pfarrei Christkönig bietet solche ‚Kurse‘ regelmäßig an.