Es ist schön, wenn Menschen (wieder) einen Weg zu unserer Gemeinde suchen. Sie sind herzlich willkommen! Die wichtigste Voraussetzung für die (Wieder)Aufnahme in die Kirche ist der Glaube an Gott.
Christ wird man durch die Taufe, ganz gleich in welcher Konfession man sie empfangen hat. Aus diesem Grund wird jemand, der einmal einer christlichen Kirche angehört hat, kein zweites mal getauft.
Der erste Schritt, um (wieder) in die Kirche einzutreten, ist das Gespräch mit einem Seelsorger. Dort können Fragen und das Vorgehen zur (Wieder)Aufnahme in die Kirche geklärt werden. Weitere Informationen findet sich auch im Internet unter der Adresse: www.katholisch-werden.de.
Zur Info: Ein Kirchenaustritt ist für viele oft nur ein rein formeller Akt, um Geld zu sparen. Erst nachher werden weitere Folgen dieses Schrittes deutlich. Denn wer offiziell erklärt, dass er nicht mehr zur kath. Kirche dazu gehören will, schließt sich selber in jeder Hinsicht aus der kirchlichen Gemeinschaft aus. Wer seinen Austritt erklärt hat,
- kann keine Sakramente mehr empfangen (Kommunion, Beichte, Krankensalbung...).
- kann nicht Tauf- oder Firmpate werden (weil diese ihre Patenkinder in die Gemeinschaft der Kirche hineinführen sollen).
- kann nicht kirchlich heiraten (es sei denn, der Partner ist katholisch und der Bischof erlaubt dies).
- kann seine Kinder nicht taufen lassen (es sei denn der Partner oder die Paten stehen dafür ein, dass die Kinder im Glauben erzogen werden).
- kann nicht kirchlich beerdigt werden (die Kirche muss den erklärten Willen des Betreffenden auch nach seinem Tod respektieren).
© Heilige Dreifaltigkeit, Neustadt