Hl. Dreifaltigkeit, Pilgerzell:
Dienstag 09.00-12.00 Uhr
Samstag
4
Januar 2025
Jede Kirchengemeinde im Bistum Fulda hat einen gewählten Verwaltungsrat, dessen Hauptaufgaben in folgenden Tätigkeiten bestehen:
Die Verwaltungsratsmitglieder werden für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren ständigen Wohnsitz in der Gemeinde haben. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag 25 Jahre alt und nicht durch kirchenbehördliche Entscheidung ausgeschlossen sind. Nicht wählbar sind Geistliche, Ordensangehörige und im Dienst der Kirchengemeinde stehende Personen.
Alle drei Jahre wird im Rahmen von Ergänzungswahlen jeweils die Hälfte der Verwaltungsratsmitglieder neu gewählt. Die Ersatzmitglieder müssen bei jeder Wahl neu gewählt werden.
Mitglieder des Verwaltungsrates:
Pfarrer Dr. Oyibo (1.Vorsitzender)
Michael Herber (stellv. Vorsitzender)
Dirk Brähler
Johannes Burkart
Christoph Diel
Christoph Herber
Roland Wingenfeld
ohne Stimmrecht:
Harald Zentgraf (Sprecher des Pfarrgemeinderates)
© Heilige Dreifaltigkeit, Künzell-Pilgerzell