Hl. Dreifaltigkeit, Pilgerzell:
Dienstag 09.00-12.00 Uhr
„Tote
zu begraben“ ist eines der Werke der Barmherzigkeit. Im Bistum
Fulda durften diesen bislang nur Priester und Diakone ausüben. Zum
01. Mai 2019 wurde von Bischof em. Algermissen die „Ordnung für
die Beauftragung von Laien zum Begräbnisdienst im Bistum Fulda“ in
Kraft gesetzt. Nun können nach absolvierter Ausbildung auch Laien im
Pastoralen Dienst eine Begräbnisfeier leiten. Am 10. April 2019
wurden 13 Gemeindereferenten und Pastoralreferenten durch Weihbischof
Diez dazu beauftragt.
Inhalt der Ausbildung waren die Reflexion eigener Erfahrungen mit Tod und Sterben, das Trauergespräch, die Beerdigungsansprache und die Liturgie der Beisetzung. Die Bestattung ist nicht an das Weihesakrament gebunden und wird in den meisten deutschen Bistümern schon viele Jahren von haupt- und auch ehrenamtlichen Laien wahrgenommen und hat Akzeptanz gefunden.
Am Dreifaltigkeitssonntag, 16.06.19 wurde in Pilgerzell im Gottesdienst die Beauftragung unserer Gemeindereferentin Eva-Maria Konsek durch Bischof Michael Gerber von Pfr. Winfried Hahner verlesen, der ihr dazu auch das liturgische Gewand für den Dienst überreichte.
© Heilige Dreifaltigkeit, Künzell-Pilgerzell