Für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bedarf es neben dem vorgegebenen allgemeinen Verhaltenskodex eines Besonderen Teils, der die Gegebenheiten vor Ort abbildet und einen Orientierungsrahmen für einen grenzachtenden Umgang mit Nähe und Distanz beschreibt. Sinnvoll ist es, den Kodex partizipativ zu erstellen, also auch Kinder und Jugendliche bei der Erarbeitung einzubinden. Durch die Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung erkennen alle Mitarbeitenden die darin formulierten Regeln an.
Der kirchliche Rechtsträger hat die Aufgabe, den Verhaltenskodex bekannt zu machen.
Was ist zu tun?
Fachstelle Prävention im Bistum Fulda
Bischöfliches Generalvikariat Fulda
Paulustor 5
36037 Fulda
Postfach 11 53
36001 Fulda
Telefon: 0661 / 87519
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