Und eine Stimme rief vom Himmel herab:
Getrost sein darf,
wer im Vertrauen auf Gott stirbt;
er darf sich ausruhen von Arbeit und Leid
und empfängt gewisslich den Lohn für alle Mühe.
(Offenbarung 14,13)
In der Sterbestunde und zur Segnung des Verstorbenen kann ein Priester gerufen werden.
Termine für Trauerfeier und Beerdigung finden sich in Absprache der Angehörigen / des Bestatters mit dem Pfarrbüro. Der Geistliche, der die Beerdigung vornimmt, meldet sich dann bei den Angehörigen zur Absprache eines Vorbereitungsgespräches.
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