Heilig-Kreuz-Lütter

Pfarrgemeinderat

Bildung des Pfarrgemeinderates

Der Pfarrgemeinderat wird von den Gemeindemitgliedern alle 4 Jahre gewählt. Dabei sind alle Pfarrangehörige mit Hauptwohnsitz in der Pfarrgemeinde wahlberechtigt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Aufgrund des modernen Familienwahlrechtes dürfen Eltern für ihre Kinder, die selbst noch nicht wahlberechtigt sind, das Wahlrecht ausüben.


Mitglieder des Pfarrgemeinderates

Markus Bolz

Steffen Bott (stellv. Sprecher)

Michael Fischer (Sprecher)

Lena Greif (Schriftführerin)


kraft Amtes:


Guido Pasenow, Pfarrer

Tanja Röbig, Gemeindereferentin


mit beratender Stimme:

Ronald Faulstich, stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates



Aufgaben des Pfarrgemeinderates
• den Pfarrer in seinem Amt zu unterstützen;
• die Pfarrgemeinde betreffende Fragen mit ihm zu beraten, Maßnahmen zu beschließen, soweit  

  dies nicht dem Verwaltungsrat vorbehalten ist;
• das Bewusstsein für die Mitverantwortung in der Gemeinde zu wecken und die Mitarbeit zu

  aktivieren;
• Gemeindemitglieder für Dienste der Glaubensunterweisung zu gewinnen und zu befähigen;
• Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung der Gottesdienste und die lebendige Teilnahme der

  ganzen Gemeinde an liturgischen Feiern einzubringen;
• den diakonischen Dienst im caritativen und sozialen Bereich zu fördern;
• die besondere Lebenssituation der verschiedenen Gruppen in der Pfarrgemeinde zu sehen, ihr in

  der Gemeindearbeit gerecht zu werden und Möglichkeiten seelsorglicher Hilfe zu suchen;
• gesellschaftliche Entwicklungen und Probleme des Alltags zu beobachten, zu überdenken und

  sachgerechte Vorschläge einzubringen sowie entsprechende Maßnahmen zu beschließen;
• Anliegen der Katholiken in der Öffentlichkeit zu vertreten;
• die Verantwortung der Gemeinde für Mission und Dritte Welt wachzuhalten;
• die ökumenische Zusammenarbeit zu suchen und zu fördern;
• katholische Organisationen, Einrichtungen und freie Initiativen unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit

  zu fördern