Antrag auf Briefwahl.

Ergänzungswahl zu den Verwaltungsräten der Kirchengemeinden

St. Jakobus d. Ä. Reulbach, St. Michael, Seiferts, St. Michael, Wüstensachsen

Am Samstag/Sonntag 27./28. April 2024 finden die Ergänzungswahlen zu den Verwaltungsräten in den Kirchengemeinden des Bistums Fulda statt.


Die Vorschlagsliste

Die Wahlausschüsse der Kirchengemeinden St. Michael, Wüstensachsen, St. Jakobus d. Ä., Reulbach und St. Michael, Seiferts stellen die Vorschlagslisten auf:


St. Michael Wüstensachsen 4 Kandidaten, (2 Verwaltungsrat, 2 Ersatzmietglieder)


St. Jakobus d. Ä., Reulbach 4 Kandidaten, (2 Verwaltungsrat, 2 Ersatzmietglieder)


St. Michael, Seiferts 4, (2 Verwaltungsrat, 2 Ersatzmietglieder)


Wählbarkeit

Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag 18 Jahre alt ist, gemäß der Wahlordnung vorgeschlagen ist und schriftlich sein Einverständnis zur Aufnahme

in den Wahlvorschlag erklärt hat. Und nicht durch kirchenbehördliche Entscheidung von seinen Rechten ausgeschlossen ist. Auch die bisherigen 

Verwaltungsratsmitglieder können wieder gewählt werden - vgl. § 7 Abs. 2 KWG.

Nicht wählbar gemäß § 6 Absatz 5 KWG sind Geistliche und Ordensangehörige und im Dienst der Kirchengemeinde stehende Personen. Dazu gehören alle durch

ein Beamtenverhältnis oder aufgrund eines Arbeitsvertrages abhängig Beschäftigte und weisungsgebundene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, z.B. im Kindergarten, 

im Pfarrbüro oder in der Gemeindeseelsorge. Dies gilt auch für Chorleiter/innen, Rendanten/innen.


Ergänzungsvorschläge

Die Vorschlagsliste des Wahlausschusses kann ergänzt werden durch Ergänzungsvorschläge aus der Mitte der Kirchengemeinde.

Ergänzungsvorschläge dürfen nicht mehr Namen enthalten, als Verwaltungsratsmitglieder zu wählen sind: in Wüstensachsen 2, Reulbach 2 und Seiferts 2. 

Sie sind als Antrag beim Wahlausschuss einzureichen und zwar innerhalb von 2 Wochen nach Beginn des Aushangs der Vorschlagsliste des Wahlausschusses.

Der Wahlausschuss prüft die Ordnungsmäßigkeit der Ergänzungsvorschläge.

Stellt er die Ordnungsmäßigkeit fest, muss er die Ergänzungsvorschläge wie die eigene Vorschlagsliste durch Aushang öffentlich bekannt machen und in den

Sonntagsgottesdiensten darauf hinweisen und zwar eine Woche vor den Wahltagen.

Die ausgehängten Ergänzungsvorschläge müssen die Namen der Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge mit Angabe von Alter, Beruf und Anschrift enthalten.

Gültig sind Ergänzungsvorschläge nur dann, wenn sie von mindestens 20 Wahlberechtigten mit Vor-, Zunamen und Anschrift unterzeichnet und mit der Erklärung

der Kandidaten, die Wahl anzunehmen, rechtzeitig, d.h. innerhalb 2 Wochen nach Beginn des Aushangs der Vorschlagsliste des Wahlausschusses eingereicht

worden sind.


Wahlaufruf von Generalvikar Prälat Christof Steinert

Generalvikar

 
 

Katholische Kirchengemeinde

St. Michael • Wüstensachsen


An der Kirche 1 

36115 Ehrenberg

Telefon: 06683 / 225

 

Pfarrbüro - Öffnungszeiten


Montag: 09.00 - 12.00 Uhr

Mittwoch: 15.00 - 18.00 Uhr

Freitag: 09.00 - 11.00 Uhr


 

Katholische Kirchengemeinde

St. Michael • Seiferts


Brunnenstr. 4

36115 Hilders-Batten

Telefon: 06681 / 224

 

Pfarrbüro - Öffnungszeiten


Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr



 
 



© St. Michael, Wüstensachsen 

© St. Michael, Seiferts  

 

Katholische Kirchengemeinde

St. Michael • Wüstensachsen


An der Kirche 1 

36115 Ehrenberg




Telefon: 06683 / 225

Fax: 06683 / 917958



© St. Michael, Wüstensachsen