Unser Schulträger, das Bistum Fulda, unternimmt große Anstrengungen,
um beste Unterrichtsvoraussetzungen für unsere Schülerinnen und Schüler
zu schaffen. Das Bistum kann die damit verbundenen immensen Ausgaben
allein nicht schultern. Aktuelle Entwicklungen, wie rasant steigende
Energiekosten und hohe Inflation, haben den Schulträger nach Jahren
der Stabilität und moderaten Anpassungen des Schulgeldes zu einer
Änderung bei der Schulgelderhebung gezwungen, die Planungssicherheit für die
nächsten Jahre bietet.
Seit dem Schuljahr 2025/2026 wird ein monatliches Schulgeld nach drei Einkommensgruppen gestaffelt erhoben. Hiermit wollen wir der jeweiligen Haushaltssituation der Familien Rechnung tragen und den sozialen Aspekt des Schulgeldes hervorheben.
Aktuelle Schulgeldstufen:
Einkommensstufe 1: 68 Euro
Einkommensstufe 2: 82 Euro
Einkommensstufe 3: 96 Euro
Durch eine freiwillige Selbsteinschätzung mit Hilfe der hier bereitgestellten Excel-Tabelle kann eine Zuordnung jederzeit überprüft und die Zuordnung zu einer anderen Einkommensgruppe vorgenommen werden, beispielsweise bei einer Änderung der Einkommensverhältnisse. Das Ergebnis der Selbsteinschätzung wird dem Schulträger über das Formular „SEPALastschriftmandat zum Einzug von Schulgeld“ mitgeteilt.
Excel-Tabelle (als Download) zur Überprüfung der Selbsteinschätzung:
Erläuterungen zum Verfahren der Selbsteinschätzung (als Download):
Erläuterungen zum Verfahren und zur Tabelle - FAQ
SEPALastschriftmandat zum Einzug von Schulgeld (als Download):
Formular SEPALastschriftmandat
Aufgrund aktuell schon eingetretener und zukünftiger Entwicklungen wird das Schulgeld bis zum Schuljahr 2028/2029 schrittweise angehoben. In der Tabelle finden Sie die verbindlichen Zahlen für das Schulgeld in den kommenden Jahren bis zum Schuljahr 2028/2029.
Tabelle zur Schulgeldanpassung
Auf Antrag, der an den Schulträger zu richten ist, besteht die Möglichkeit einer Befreiung von der Schulgeldzahlung.
Die Möglichkeiten einer Schulgeldbefreiung bzw. Reduzierung des Schulgeldes gilt weiterhin und kann in unvorhersehbaren Notfällen (wie z.B. plötzlicher Arbeitsplatzverlust) zeitnah erfolgen. Zugleich bitten wir darum, auch Faktoren im Blick zu haben, die sich positiv auf ihr Haushaltseinkommen auswirken (Wiedereinstieg in den Beruf etc.) und die ggf. zu einer Veränderung der Selbsteinschätzung führen. Es geht dem Schulträger darum, dass jeder seinen Beitrag für den Erhalt und die Qualität der Schule beisteuern kann, so wie es die persönliche Situation ermöglicht.
Bei Fragen steht unser Sekretariat zur Verfügung. Hier finden Sie die Kontaktinformationen.
Ursulinenschule Fritzlar
Neustädter Straße 39
34560 Fritzlar
Telefon: 05622 9996-0
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Fax: 05622 9996-44
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