Die Ehe ist nach katholischem Verständnis ein Sakrament. Das große Ereignis, das einen neuen Lebensabschnitt einläutet, will gut vorbereitet sein. Dazu gehört nicht nur die Vorbereitung der Feier nach der Trauung, sondern vor allem die Planung der kirchlichen Hochzeit selbst und die persönliche und gemeinsame innere Vorbereitung auf dieses einmalige Sakrament.
Im Folgenden sollen zu diesem Thema einige wichtige Fragen beantwortet werden.
Bei der Ehe, der wichtigsten Beziehung im Leben zweier Menschen, geht es nicht nur um einen gegenseitigen Vertrag, der in diesem Fall keine Kündigungsmöglichkeit hat. Die Eheschließung kann nicht einfach nur ein bürokratischer Akt sein, der „mal eben“ abgewickelt wird.
Die Ehe ist ein Sakrament, d.h. eine von Gott gestiftete, dauerhafte Verbindung. Diese Verbindung wird durch die kirchliche Trauung unter Gottes Segen gestellt. Gott will für das Brautpaar Ratgeber und Begleiter sein. Braut und Bräutigam schließen daher nicht nur untereinander einen Bund, sondern gleichzeitig auch einen Bund mit Gott. Einen Bund für die Ewigkeit, der insbesondere auch das behütete Aufwachsen von Kindern vorsieht.
In der Regel sollte ein Paar, das sich kirchlich trauen lässt, vorher standesamtlich heiraten. Allerdings ist das in Deutschland mittlerweile nicht mehr verpflichtend. Man kann also auch kirchlich heiraten, wenn man nicht standesamtlich verheiratet ist. Allerdings erkennt der Staat eine kirchliche Hochzeit nicht an und die Vorteile, die sich normalerweise aus einer Eheschließung ergeben (steuerliche Vorteile, Erbrecht, etc.) können in diesem Fall nicht wahrgenommen werden. Aus diesem Grund empfiehlt die Kirche die standesamtliche Trauung vor der kirchlichen Trauung.
Dabei sind zwei Fälle zu unterscheiden. Gehört der Partner einer anderen anerkannten christlichen Konfession an (z.B. einer evangelischen Kirche), ist die Eheschließung in der Regel kein Problem. Der trauende Priester oder Diakon kann in diesem Fall selbst die Genehmigung zur konfessionsverschiedenen Ehe erteilen.
Ist der Partner andererseits nicht christlich und/oder aus der Kirche ausgetreten, so benötigt man eine bischöfliche Dispens vom Ehehindernis der Religionsverschiedenheit. Um diese Dispens zu bekommen, muss der ungetaufte oder ausgetretene Partner bereit sein, den katholischen Glauben des Partners anzuerkennen und zu respektieren. Nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit ihrer Heimatpfarrei auf.
In beiden Fällen muss sich der katholische Partner verpflichten, nach Kräften alles zu tun, damit Kinder, die aus der Ehe hervorgehen, katholisch getauft und erzogen werden. Der andere Partner muss von dieser Verpflichtung unterrichtet sein.
Während der Staat Ehescheidungen zulässt und mit Vollzug einer Solchen die Ehe als aufgelöst betrachtet, ist die Ehe im katholischen Glauben unauflöslich. Eine Scheidung ist daher nach katholischem Verständnis nicht möglich.
Wenn man sich nicht mehr versteht oder auseinander gelebt hat, empfehlen wir Ihnen eine Eheberatung, um Ihrer Beziehung eine Chance zu geben.
Eine Annulierung ist keine Scheidung. Eine Annulierung bedeutet, dass eine Ehe nicht aufgelöst wird, sondern niemals bestanden hat.
Bei einem sog. Annulierungsverfahren muss daher nachgewiesen werden, dass wenigstens ein Ehepartner Kernbereiche der Ehe ausgeschlossen hat.
Das kann der Fall sein, wenn bei mindestens einem der Partner zum Zeitpunkt der Eheschließung ein Willensmangel vorlag. Beispiel dafür wäre eine Schein- oder Zwangsehe. Auch wenn ein Partner zum Zeitpunkt der Eheschließung Vorbehalte gegen die Ehe hatte, oder die Zeugung von Kindern kategorisch ausschloss, kann eine Eheschließung für ungültig erklärt werden.
Man muss hier drei Fälle unterscheiden:
1. Beide Partner sind katholisch:
Katholiken können nur einmal katholisch heiraten (Ausnahme: der Ehepartner ist verstorben oder die Ehe wurde annuliert).
2. Ein Partner ist evangelisch:
Bei evangelischen Christen zählt bereits die standesamtliche Trauung als katholisch gültig. D.h., wenn der evangelische Partner schon einmal standesamtlich verheiratet war, kann man diesen Partner nicht mehr katholisch heiraten.
3. Ein Partner ist nicht christlich getauft:
Wenn ein Paar, wo beide Ehegatten nicht getauft sind, standesamtlich heiratet, gilt diese Ehe als katholisch gültige Ehe und es kann dadurch nach einer Scheidung nicht mehr katholisch heiraten.
Die wichtigste Voraussetzung ist der Wille von Braut und Bräutigam, im Namen Gottes den Bund der Ehe zu schließen. Soll die Hochzeit einfach ein Spektakel sein oder möchte man die kirchliche Trauung nur des Ambientes wegen, so ist diese Voraussetzung nicht gegeben.
Darüber hinaus muss für eine katholische Trauung natürlich einer der Partner katholisch sein. In der Regel ist auch die Firmung dieses Partners als letztes der drei Initiationssakramente Voraussetzung für das Ehesakrament. Es gibt Ausnahmen, die Sie mit dem Priester oder Diakon besprechen können.
Außerdem gilt, dass grundsätzlich keiner der beiden Partner bereits gültig (nach katholischen Verständnis) verheiratet sein darf.
Um nachzuweisen, dass Sie nicht bereits kirchlich verheiratet sind, benötigen wir einen Auszug aus dem Taufbuch. In diesem wird nämlich die kirchliche Eheschließung vermerkt. Wenn Sie in Kalbach getauft worden sind, brauchen Sie dafür nichts weiter zu tun. Wenn Sie außerhalb von Kalbach getauft wurden, fragen Sie bitte in Ihrer Taufpfarrei nach diesem Auszug für die kirchliche Trauung. Die Verwaltung der Taufpfarrei weiß dann schon, was sie Ihnen zuschicken muss.
Wenn die standesamtliche Trauung bereits stattgefunden hat, ist auch der Nachweis dafür beim Traugespräch abzugeben
Es ist sinnvoll, sich zwölf Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin im Pfarrbüro zu melden, um die Termine zu fixieren. Natürlich nehmen auch die Vorbereitungen der Feier viel Zeit in Anspruch. Je früher Sie also mit der Organisation beginnen, desto weniger Stress kommt kurz vor der Hochzeit auf.
Mit dem trauenden Priester oder Diakon findet im Vorfeld der Trauung mindestens ein, meistens zwei bis drei Traugespräche statt, in dem einerseits die Formalia geregelt werden, andererseits der Gottesdienst geplant wird. Auf die Gestaltung des Gottesdienstes können Sie natürlich Einfluss nehmen. Dazu gehören auch Fragen wie Kirchenschmuck oder Ähnliches. Besprechen Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen diesbezüglich einfach mit dem Diakon oder Priester.
Die kirchliche Trauung muss vor mindestens zwei Zeugen geschehen. Diese bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass die Ehe geschlossen wurde.
Abgesehen davon, dass die Brautleute oft aus verschiedenen Orten kommen, ist das nicht verpflichtend. Obwohl sich viele Menschen dazu entscheiden, in ihrer Heimatkirche zu heiraten, ist es prinzipiell möglich, in jeder katholischen Kirche auf der Welt zu heiraten.
Das bedeutet, wenn Sie nicht aus Kalbach kommen, aber trotzdem in einer unserer Kirchen heiraten möchten, können Sie das gerne tun. Sprechen Sie jedoch vorher unbedingt mit Ihrem Heimatpriester, da dieser die Erlaubnis dazu geben und die Formalitäten regeln muss.
Wenn Sie aus Kalbach kommen, aber in einer anderen Kirche heiraten möchten, ist das ebenfalls möglich. Allerdings müssen Sie in diesem Fall unser Pfarrbüro kontaktieren und eine Ausnahmegenehmigung erbitten, die in der Regel gewährt wird, wenn Sie in einer anderen katholischen Kirche oder, falls der Partner evangelisch ist, in einer evangelischen Kirche heiraten wollen. Eine Trauung an außergewöhnlichen Orten (zu Hause, Wald, See, etc.) ist nach katholischem Kirchenrecht nicht möglich.
Katholische Kirchengemeinde
St. Kilian • Kalbach
Hauptstraße 1
36148 Kalbach
Telefon: 06655 / 18 80
Fax: 06655 / 91 83 91
Pfarrbüro - Öffnungszeiten
Montag: 9.00 bis 11.30 Uhr
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Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 9.00 bis 11.30 Uhr
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Donnerstag: 9.00 bis 11.30 Uhr
Freitag: geschlossen
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