Fulda (bpf). Das Bistum Fulda hat zwei unabhängige Ansprechpersonen für Betroffene von sexuellem Missbrauch beauftragt. Es handelt sich um die Dipl.-Sozialarbeiterin und Supervisorin Ute Sander, Tel. 06657/9186404, E-Mail: utesander.extern@bistum-fulda.de, und den Dipl.-Pädagogen Stefan Zierau, der auch als Supervisor und Psychotherapeut tätig ist, Tel. 0661/3804443, E-Mail: stefanzierau.extern@bistum-fulda.de. Beide stehen Betroffenen für vertrauliche Gespräche und die Vermittlung von Hilfsangeboten zur Verfügung. Die beiden Ansprechpersonen sind auch zuständig für Verfahren zur Einleitung von Zahlungen in Anerkennung des Leids an Betroffene.
Des Weiteren ist Dipl.-Sozialpädagogin Alexandra Kunkel als Interventionsbeauftragte für alle allgemeinen Fragen bezüglich sexualisierter Gewalt und sexuellem Missbrauch ansprechbar, Tel. 0661/87-475, E-Mail: alexandra.kunkel@bistum-fulda.de.
Das Bistum Fulda hat bisher Anerkennungszahlungen an Betroffene geleistet und Therapiekosten übernommen. Diese Zahlungen in Anerkennung erlittenen Leids wurden aus Mitteln geleistet, die nachweislich aus dem Eigenvermögen des Bischöflichen Stuhls stammen, sowie aus finanziellen Leistungen von Tätern, soweit diese noch am Leben waren.
Der repräsentativ aus den Regionen des Bistums gewählte Kirchensteuerrat hat am 30. November im Kontext der Verabschiedung des Bistumshaushaltes 2020 diese Vorgehensweise nochmals bestätigt. Es wurde entschieden, dass auch in Zukunft generell keine Mittel aus Kirchensteuern zur Zahlung von Entschädigungen bzw. Anerkennung des Leides von Opfern des sexuellen Missbrauchs verwenden werden.
Stattdessen wird aus Mitteln des Bischöflichen Stuhls eine Summe bereitgestellt, die dafür vorgesehen ist. Der Kirchensteuerrat entscheidet im Bistum Fulda auch über die Verwendung der Erträge des Bischöflichen Stuhls. Bischof Dr. Gerber stellte heraus: „Ich bin dankbar, dass der Kirchensteuerrat sich dieser meiner Empfehlung angeschlossen hat“.
Bei den für künftige Entschädigungszahlungen verwendeten Rücklagen aus dem Bischöflichen Stuhl handelt es sich um den Teil des Bistumsvermögens, der sich nicht aus Kirchensteuermitteln speist.
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Redaktion: Christof Ohnesorge
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