Empfehlungen des Bistums Fulda zur Coronaprävention


Die meisten staatlichen Vorschriften im Hinblick auf Corona sind ausgelaufen. Dementsprechend wurde auch die Corona-Anweisung des Bistums, die diese für den kirchlichen Bereich konkretisiert hat, aufgehoben. Da das Virus jedoch dadurch nicht verschwunden ist, gibt das Bistum folgende allgemeine, nicht verbindliche Empfehlungen zum weiteren Vorgehen:


  1. Bitte beachten Sie, wo möglich und sinnvoll, die bekannten Abstands- und Hygieneregeln (Mindestabstand 1,5 m, Tragen einer Maske in Innenräumen oder bei Unterschreiten des Mindestabstands).
  2. Nutzen Sie die vorhandenen Testmöglichkeiten (durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Schnelltests, Testzentren).
  3. Führen Sie sinnvolle und mögliche Arbeitsschutzmaßnahmen fort, insbesondere, wo es zu Personenkontakten kommt (Pfarrbüros etc).
  4. Bitte tragen Sie beim Singen in Innenräumen eine Maske, ebenso, wenn bei Prozessionen im Gehen der Mindestabstand nicht gewahrt werden kann.
  5. Für Priester bei der Messe: Bedecken Sie die Schale mit den Hostien für die Gemeinde bis zur Austeilung der Kommunion, z. B. mit einer Palla.
  6. Für Kommunionspender: Tragen Sie bei der Spendung der Kommunion eine Maske und desinfizieren Sie sich vorher und nachher die Hände.
  7. Bei der Mundkommunion: Bitte stellen Sie sich aus Rücksicht auf die anderen Gottesdienstteilnehmer bei der Kommunionausteilung als letzte an, wenn Sie die Mundkommunion empfangen. Wer sie spendet, ist gebeten, nach jedem direkten Kontakt mit Empfangenden die Hand zu desinfizieren.
  8. Feiern Sie bei passendem Wetter, soweit möglich, Gottesdienste im Freien.
  9. Bei Sakramentenspendungen, bei denen größere Nähe im Ritus vorgesehen ist (Taufen, Krankensalbungen, Hochzeiten, Firmungen): Treffen Sie vorher verbindliche Absprachen über das Vorgehen unter allen Beteiligten (Maske oder nicht, Abstände, etc.). Lassen Sie beim Kontakt zu vulnerablen Personen besondere Vorsicht walten.
  10. Das Sakrament der Beichte sollte, wenn möglich, nicht im Beichtstuhl gespendet werden – jedenfalls nicht, wenn mehr als eine Person in Folge beichtet.
  11. Bei regelmäßigen Treffen in festen Gruppen: Treffen Sie verbindliche Absprachen zum gemeinsamen Vorgehen im Hinblick auf Corona.
  12. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen: Tragen Sie Maske und lüften Sie regelmäßig.
  13. Achten sie bei der Planung von Veranstaltungen in Absprache mit den Teilnehmern darauf, dass bei der Veranstaltung Mindestabstände gewahrt werden können.
  14. Lassen Sie sich vor Chorproben auf Corona testen, halten Sie 1,50 bis 2 m Abstand voneinander ein, wenn Sie keine Maske tragen, und lüften Sie dabei besonders intensiv.
  15. Beim Singen erhöht sich wegen des höheren Atemluftausstoßes eine mögliche Konzentration von Viren in der Raumluft schneller als sonst. Nutzen Sie beim Singen also Räumlichkeiten mit großen Luftvolumen (Deckenhöhe größer 3 m) und guter Lüftung und reduzieren Sie ggf. die Teilnehmerzahl.
  16. Führen Sie im Rahmen des Möglichen Veranstaltungen im Freien durch.


Bitte beachten Sie, dass es sich um Empfehlungen handelt, deren Befolgung vorbehaltlich der im Rahmen des Hausrechts vor Ort beschlossenen Maßnahmen freiwillig ist und die in die Verantwortung jedes Einzelnen gestellt sind – aber nehmen Sie bitte auch Rücksicht auf das Sicherheitsbedürfnis Ihres Nächsten! Das Recht auf Empfang der Sakramente ist zu wahren.


Quelle: Bistum-Fulda.de

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Ehrenberg (Rhön) - Reulbach



Kirchrain 3

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