Nach dem Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG) verwaltet der Verwaltungsrat das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde.
Seine Hauptaufgaben bestehen in folgenden Tätigkeiten:
An den Sitzungen des Verwaltungsrates nimmt in beratender Funktion ein Vorstandsmitglied des Pfarrgemeinderates teil. Damit soll die Kooperation der beiden Gremien gefördert werden.
Die Verwaltungsratsmitglieder werden für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren ständigen Wohnsitz in der Gemeinde haben. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag 25 Jahre alt und nicht durch kirchenbehördliche Entscheidung ausgeschlossen sind. Nicht wählbar sind Geistliche, Ordensangehörige und im Dienst der Kirchengemeinde stehende Personen.
Alle drei Jahre wird im Rahmen von Ergänzungswahlen jeweils die Hälfte der Verwaltungsratsmitglieder neu gewählt. Die Ersatzmitglieder müssen bei jeder Wahl neu gewählt werden. Im März 2018 fanden in unserem Bistum Ergänzungswahlen für die Verwaltungsräte statt. Die nächsten Wahlen werden voraussichtlich im März 2021 stattfinden.
Der Verwaltungsrat in unserer Kirchengemeinde setzt sich aus dem Pfarrer als Vorsitzendem und sechs gewählten und stimmberechtigten sowie vier beratenden Mitgliedern zusammen:
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