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Kirchenrecht

Codex Iuris Canonici

Die wichtigsten Rechtsregeln der römisch-katholischen Kirche sind im Codex Iuris Canonici (CIC, dt. „Kodex des kanonischen Rechtes“) zusammengefasst. Das von Papst Johannes Paul II. im Jahre 1983 erlassene Gesetzbuch ist verwurzelt in der jahrhundertealten kanonischen Tradition der abendländischen Kirche und geprägt durch den Geist des II. Vatikanischen Konzils.

Der Kodex ist gegliedert in sieben Bücher und regelt zum Beispiel Pflichten und Rechte von Gläubigen, die Ausbildung der Kleriker, die hierarchische Verfassung der Kirche, die Sakramente der Kirche, Strafbestimmungen der Kirche, das Gerichtswesen, die kirchliche Vermögensverwaltung. Die exemplarische Aufzählung ist bei Weitem nicht vollständig und gibt nur einen kleinen Einblick in das Kirchenrecht.

Die Rechtsstellung der Verwaltungs- und Pfarrgemeinderäte für die Diözese Fulda ist geregelt in der Satzung für die Pfarrgemeinderäte und im Gesetz über die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermögens in der Diözese Fulda.

 

Onlinefassung des Codex Iuris Canonici


Die Internetseiten von Dr. jur. can. Ulrich Rhode geben einen umfassenden Überblick über das Kirchenrecht


- Satzung für die Pfarrgemeinderäte in der Diözese Fulda
- Ordnung für die Wahl der Pfarrgemeinderäte in der Diözese Fulda
- Verordnung über die Zusammenarbeit von Pfarrgemeinderat und Verwaltungsrat in der Diözese Fulda


Hrsg.: Katholikenrat im Bistum Fulda, Paulustor 5, 36037 Fulda, Tel. 0661 87467


Gesetz über die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermögens in der Diözese Fulda (Kirchenvermögensverwaltungsgesetz – KVVG) in der Fassung des 1. Gesetzes zur Änderung des KVVG vom 12. Dezember 1995 und des Einführungsgesetzes zum KVVG für den thüringischen Teil des Bistums Fulda vom 30. September 1996 (Hess. StAnz. 28/1979, S. 1450 ff; Hess. StAnz. 3/1996, S. 216 f).