Inhaltssuche

Suchen Sie z.B. nach Artikeln, Beiträgen usw.

Personen- und Kontaktsuche

Bistum Fulda äußert sich zur MHG-Studie und legt Zahlen vor
Bistum Fulda

„Den Betroffenen zuhören und ihnen glauben“

Bistum Fulda äußert sich zur MHG-Studie und legt Zahlen vor

Fulda (bpf). „Wir haben in den letzten Jahren gelernt und müssen weiterlernen, unter anderem auch durch die Hinweise, die die Wissenschaftler uns geben. Die Betroffenen müssen im Vordergrund und Mittelpunkt stehen.“ Dies stellte Domkapitular Prof. Dr. Gerhard Stanke, Ständiger Vertreter des Diözesanadministrators des Bistums Fulda, am Dienstag bei einem Pressegespräch über die Bedeutung der am selben Tag in Fulda vorgestellten MHG-Studie zum Missbrauch durch Kleriker in der deutschen Kirche heraus. „Das Versagen der Verantwortlichen lag darin, dass sie die Aussagen der Betroffenen, dass sie das schwere Unrecht und die tiefen Verletzungen der Kinder und Jugendlichen nicht ernst genommen haben. Das müssen wir als Versagen bekennen.“ Das Bistum habe gelernt, den Betroffenen zuzuhören und ihren Aussagen Glauben zu schenken sowie die Schuldigen zur Rechenschaft ziehen, „ohne auf das Ansehen der Institution Rücksicht zu nehmen.“ Ein veränderter Umgang mit den Betroffenen, der sie und ihre Aussagen ernst nehme, und der Aufbau von Präventionsmaßnahmen müssten im Zentrum stehen. „Da sexueller Missbrauch auch immer mit Machtmissbrauch verbunden ist, sind Strukturen der Machtkontrolle zu entwickeln. Die Priesterweihe darf nicht zur Immunisierung gegen Kritik missbraucht werden, sondern sie ist Befähigung zu einem Dienst an den Menschen und zur Wahrnehmung von Verantwortung und nicht zur Herrschaft“, stellte Stanke heraus. „Wir wissen auch, dass wir weiterhin nach Wegen suchen müssen, eine Kultur der Achtsamkeit zu entwickeln in den Pfarrgemeinden und in den kirchlichen Einrichtungen.“

Bei dem Pressegespräch, an dem auch die Missbrauchsbeauftragte der Diözese, Diplomsozialpädagogin Alexandra Kunkel, die Präventionsbeauftragte, Diplomsozialpädagogin Birgit Schmidt-Hahnel, und Personaldezernent Domkapitular Christof Steinert teilnahmen, wies Prof. Stanke darauf hin, dass die Studie zeige, wie mit den Beschuldigten umgegangen wurde, die aktenkundig geworden seien. Das herauszufinden sei der Auftrag der Forschungsgruppe gewesen. Die Akten waren an Hand eines von den Forschern erstellten Fragenkatalogs nach Hinweisen auf sexuelle Übergriffe oder sexuellen Missbrauch durchzuschauen. Fünf Personen hätten die Akten an Hand des Fragenkatalogs durchgesehen, von denen eine die Befähigung zum Richteramt habe, und sie seien darauf vereidigt worden, gewissenhaft diese Aufgabe durchzuführen.

Es wurden im Bistum Fulda 795 Akten untersucht und dabei 29 Beschuldigte gefunden: 19 Diözesanpriester, ein Diakon, neun Ordensleute mit Gestellungsvertrag. Acht Geistliche waren bereits verstorben. Es fanden sich Hinweise auf pädophile Orientierung bei vier, Hinweise auf homosexuelle Orientierung bei acht, Hinweise auf psychische Auffälligkeiten im Umgang mit Menschen oder Alkoholprobleme bei 13 Personen. Im aktiven Dienst wurden 21 Geistliche innerhalb der Diözese versetzt, manche auch mehrfach. Bei drei Personen gab es einen Hinweis auf sexuellen Missbrauch; elf wurden in andere Diözesen versetzt, bei dreien gab es dabei einen Zusammenhang mit sexuellen Missbrauch. Sieben Kleriker wurden in Diözesen außerhalb Deutschlands versetzt, bei zweien bestand ein Zusammenhang mit Missbrauch. Gegen 13 Geistliche wurden eine kirchenrechtliche Voruntersuchung, ein Strafverfahren oder verwaltungsrechtliche Maßnahmen durchgeführt. Bei 13 weiteren wurde kein kirchenrechtliches Strafverfahren eröffnet. Bei drei Personen ist es nicht dokumentiert. Folgende kirchenrechtliche Strafen wurden verhängt: eine Entlassung aus dem Klerikerstand, eine weitere stand bevor, als der Beschuldigte verstarb, scharfe Abmahnung, Zelebrationsverbot, Entpflichtung, Änderung des Tätigkeitsfeldes, Verpflichtung zur Therapie und Versetzung in den Ruhestand. Es wurden in diesem Zusammenhang auch forensische Gutachten eingeholt.

In den letzten Jahren wurde jeweils eine externe strafrechtliche Prüfung beauftragt. In 17 Fällen wurde Anzeige bei der Strafverfolgungsbehörde erstattet. In den anderen Fällen wollten entweder die Betroffenen keine Anzeige oder der Beschuldigte war verstorben oder die Taten waren verjährt oder die Handlung erfüllte nicht die Kriterien eines Straftatbestandes. Es gab zwei Selbstanzeigen, sieben Anzeigen durch die Missbrauchsbeauftragte, weitere durch andere Personen. Bei dreien ist nicht dokumentiert, wer die Anzeige erstattete. Ein Verfahren ist noch anhängig, neun Verfahren wurden eingestellt, sechs rechtskräftig abgeschlossen, und in einem Verfahren ist der Ausgang nicht dokumentiert. Dabei wurden drei Freiheitsstrafen verhängt, eine Bewährungsstrafe, eine Geldstrafe und ein Freispruch ausgesprochen.

Von den 75 Betroffenen waren 49 Jungen und 23 Mädchen, bei drei Betroffenen fehlt die Geschlechtsangabe. Was das Alter angeht, waren 23 unter 13 Jahren und 28 über 13 Jahre. Bei 24 Betroffenen ist keine Altersangabe vermerkt. Die Betroffenen waren Ministranten oder es bestand eine allgemeine seelsorgliche Beziehung. So fanden Übergriffe bei privaten Treffen in der Wohnung des Pfarrers oder in Ferienlagern statt. Was die Methode der Anbahnung angeht, so wurde sehr oft die Amtsautorität oder die persönliche Autorität oder eine persönliche Beziehung ausgenutzt. Es wurde auch durch Gewährung von Geschenken und Privilegien eine engere Beziehung angebahnt.

Prof. Stanke erläuterte sodann die bisherigen Präventionsmaßnahmen im Bistum und die Anerkennungszahlungen des Bistums an Betroffene. Es wurden 5.107 Haupt- und Ehrenamtliche geschult sowie 2.012 bei der Caritas. Als Anerkennung des Leides wurden 45.500 Euro bezahlt, zwischen jeweils 1.000 und 8.000 Euro. Für Therapiekosten hat das Bistum 5.744 Euro ausgegeben. Immer seien Hilfen angeboten worden, die manchmal nicht in Anspruch genommen wurden, so Stanke.

Der Ständige Vertreter wies darauf hin, dass das Bistum seine Verantwortung ernst nehme: „Es wurde nach der Veröffentlichung der Leitlinien zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs eine Missbrauchsbeauftragte für das Bistum Fulda ernannt. Anne Schmitz war die Ansprechpartnerin für die Betroffenen und hat sich ihnen mit großer Empathie zugewandt, was immer wieder von Betroffenen bestätigt wurde.“ Neue Ansprechpartnerin ist seit Juni 2018 Alexandra Kunkel, die in ihrer Aufgabe als Missbrauchsbeauftragte für intensive Gespräche mit den Betroffenen zur Verfügung steht. Es wurde bereits 2002 ein Arbeitsstab sexueller Missbrauch eingerichtet, dessen Vorsitz die Missbrauchsbeauftragte innehatte und dem ein Vertreter der Bistumsleitung, ein externer Psychologe, der Justitiar des Bistums, die Präventionsbeauftragte und eine Sozialpädagogin angehören. In diesem Gremium seien Fälle sexuellen Missbrauchs besprochen und entsprechende Maßnahmen eingefordert worden, betonte Stanke. Die Präventionsbeauftragte des Bistums, Birgit Schmidt-Hahnel, machte deutlich, dass für kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Priester und Diakone sowie Ehrenamtliche verpflichtende Schulungen in der Prävention durchgeführt worden seien und auch weiterhin durchgeführt würden. In Pfarreien und Einrichtungen wird ein Schutzkonzept umgesetzt, für das eine Arbeitshilfe publiziert worden ist.

Ein besonderes Augenmerk müsse auf der Ausbildung und der Personalführung der Priester liegen. Außerdem komme es auf die Schaffung einer „Kultur der Offenheit“ in den kirchlichen Handlungsfeldern an. Geschlossene Systeme und ein besonderes Machtgefälle begünstigten sexuellen Missbrauch. Es brauche neben der Offenheit auch Mechanismen der Kontrolle von Machtausübung. Personaldezernent Domkapitular Steinert stellte in dem Pressegespräch klar, dass der Schutz der Kinder in der Kirche an vorderster Stelle stehen müsse und dies nie abgeschlossen sei. Laut Steinert müsse man auch auf die Gemeinden schauen, in denen es in den letzten 20 Jahren Vorfälle gegeben habe. „Viele Betroffene äußern sich erst Jahre später, und gerade jetzt, wo die MHG-Studie veröffentlicht worden ist, wird bei vielen das Erlebte wieder hochkommen, und sie werden sich melden.” Zusätzlich zu den Anlaufstellen der Kirche müsse man auch über weitere externe Anlaufstellen für Betroffene nachdenken.

 
 
 
 

26.09.2018


Bischöfliche Pressestelle
36001 Fulda / Postfach 11 53
Telefon: 0661 / 87-299 / Telefax: 87-568
Redaktion: Christof Ohnesorge

 

Bistum Fulda


Bischöfliches Generalvikariat 

Paulustor 5

36037 Fulda


 



Postfach 11 53

36001 Fulda

 



Telefon: 0661 / 87-0

Telefax: 0661 / 87-578

Karte
 


© Bistum Fulda

 

Bistum Fulda


Bischöfliches Generalvikariat 

Paulustor 5

36037 Fulda


Postfach 11 53

36001 Fulda


Telefon: 0661 / 87-0

Telefax: 0661 / 87-578




© Bistum Fulda