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Bistum Fulda

Ergänzungswahlen für Verwaltungsräte im Bistum Fulda

Fulda/Hanau/Kassel/Marburg (bpf). Am 24. und 25. Februar finden im Bistum Fulda wieder Ergänzungswahlen für die Verwaltungsräte der Kirchengemeinden und Seelsorgestellen statt. Ein Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der jeweiligen Kirchengemeinde und vertritt diese in Vermögensfragen. Zu seinen Hauptaufgaben gehören der Beschluss über den Haushaltsplan einer Kirchengemeinde und die Feststellung der Jahresrechnung. Die Mitarbeit in den Verwaltungsräten, in denen sich im Bistum Fulda über 1.600 Frauen und Männern mit viel Einsatzfreude und hoher Kompetenz engagieren, erfordert ein hohes Maß an Verantwortlichkeit und in den nächsten Jahren viel Kreativität und Ideen. Alle wahlberechtigten Katholiken sind herzlich aufgerufen, sich an der Wahl der Verwaltungsräte zu beteiligen.


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Stichwort: Verwaltungsrat


Die Vermögensverwaltung der Kirchengemeinden in den deutschen Bistümern ist durch kirchliches und staatliches Recht geregelt. Sie obliegt im Bistum Fulda dem Verwaltungsrat als Organ der als öffentlich-rechtliche Körperschaft bestehenden Kirchengemeinde. „ Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde und das Vermögen.“ (Gesetz über die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermögens für die Diözese Fulda). Dazu beschließt er unter anderem für jedes Jahr einen Haushaltsplan und stellt die Jahresrechnung fest. Darüber hinaus schließt der Verwaltungsrat als gesetzliches Vertretungsorgan der Kirchengemeinde und der ortskirchlichen Vermögensfonds und Stiftungen mit Wirkung auch für den staatlichen Rechtsbereich alle Rechtsgeschäfte (Verträge aller Art mit Dritten, sonstige rechtlich bindende Willenserklärungen und Rechtshandlungen) ab. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.


Der Verwaltungsrat besteht aus dem Pfarrer oder dem von der Bischöflichen Behörde mit der Vermögensverwaltung Beauftragten als Vorsitzendem sowie bis zu acht gewählten Mitgliedern. Die Zahl der gewählten Mitglieder beträgt in Kirchengemeinden bis 1.000 Katholiken 4 Mitglieder, bis 5.000 Katholiken 6 Mitglieder und über 5.000 Katholiken 8 Mitglieder. In der Diözese Fulda erfolgt die Wahl der Verwaltungsratsmitglieder durch die Mitglieder der Kirchengemeinde in unmittelbarer und geheimer Wahl. Sie werden auf sechs Jahre gewählt, wobei die Hälfte nach drei Jahren ausscheidet und durch neue Mitglieder ersetzt wird.

23.01.2018


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Redaktion: Christof Ohnesorge

 

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