Fulda (bpf). Um den Chören und Instrumentalisten in der Diözese Fulda die Ausübung ihrer kirchenmusikalischen Tätigkeit in der Gemeinde zu erleichtern, hat das Bistum eine Regelung zur Bezuschussung der Probenarbeit, der musikalischen Gestaltung von Gottesdiensten sowie von geistlichen Konzerten formuliert. Gefördert werden die Anschaffung von Noten, das Singen geistlicher Musik in Gottesdienst und Konzert und die Durchführung von Fortbildungen. Da sich diese Regelung in den vergangenen Jahren bewährt hat, gilt sie entsprechend auch für das Jahr 2017. Antragsformulare sind im Kirchenmusik institut, Paulustor 5, 36037 Fulda, Tel. 0661/87-268, E-Mail: kirchenmusik@bistum-fulda.de , oder auf der Homepage des Kirchenmusik instituts unter www.kirchenmusik.bistum-fulda.de erhältlich. Die Antragsfrist endet am 31. März. Anträge können nur mit den aktuellen Formularen gestellt werden.
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Redaktion: Christof Ohnesorge
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