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Stichwort: Kirchensteuer und Kirchgeld
Bistum Fulda

Stichwort: Kirchensteuer und Kirchgeld

Fulda (bpf). Die Erhebung der Kirchensteuer ist in Deutschland ein von der Verfassung garantiertes Recht der Kirchen. Kirchensteuer zahlen nur Kirchenmitglieder. Als Bemessungsgrundlage dient die gezahlte Einkommenssteuer. Im Bistum Fulda sind dies wie in den meisten Diözesen 9 Prozent der Einkommenssteuer. Sie wird vom Staat für die Kirche eingezogen. Hierfür erhält der Staat eine Gebühr. Die Kirchensteuer ist die bedeutendste Finanzquelle der Kirche für die Durchführung ihrer Aufgaben in der Seelsorge und im sozialen Bereich. Über die Aufteilung und Verwaltung der Kirchensteuer beschließt der Kirchensteuerrat im Bistum Fulda, der sich aus gewählten ehrenamtlichen Mitgliedern aus dem gesamten Bistumsgebiet zusammensetzt; ihm obliegt seit seiner Gründung im Jahre 1972 die Beschlussfassung über den Haushalt der Diözese.


Die Kirchenfinanzierung durch die Kirchensteuer hat ihren historischen Rechtsgrund in der Säkularisation des Jahres 1803. Damals wurde die Kirchen zwangsenteignet und ihr Vermögen den Fürsten zugesprochen. Im Gegenzug mussten sich die Fürsten zur finanziellen Unterstützung der Kirche verpflichten. Seit 1875 hat der Staat diese Verpflichtung auf die steuerzahlenden Gläubigen abgewälzt. Die Kirchensteuer beruht auf der Grundlage von Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit den Regelungen der Weimarer Reichsverfassung. 

 

Das Kirchgeld bzw. die Ortskirchensteuer wird von der jeweiligen Kirchengemeinde auf der Grundlage des hessischen Kirchensteuergesetzes und der Kirchensteuerordnung des Bistums Fulda erhoben. Ihre Höhe wird durch den Verwaltungsrat vor Ort festgelegt. Folgende Formen der Ortskirchensteuer sind üblich: ein fester Betrag pro Kopf, ein gestaffeltes Kirchgeld (je nach Einkommen Beträge zwischen 4 und 40 Euro) oder ein Kirchgeld nach dem Grundsteuermessbetrag (Höhe richtet sich nach Umfang des Grundvermögens). Das Kirchgeld bleibt in der Gemeinde vor Ort und wird dort für soziale, caritative oder bauliche Zwecke verwendet.

Bistum Fulda


Bischöfliches Generalvikariat 

Paulustor 5

36037 Fulda


 



Postfach 11 53

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Telefon: 0661 / 87-0

Telefax: 0661 / 87-578

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© Bistum Fulda

 

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